Hallo Olaf_27!
Im Rechtsportal von ebay steht zur Versendung folgendes: Zitat:
"Neue automatische E-Mail zum Transaktionsende mit Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung
Ab sofort wird dem Käufer eines Artikels auf dem eBay-Marktplatz automatisch nach Transaktionsende eine E-Mail mit der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers zugesendet. Käufer können diese E-Mail nicht abbestellen. Damit können gewerbliche Verkäufer nun auch ohne externe Softwarelösungen von der seit dem 11.06.2010 geltenden Gesetzesänderung profitieren und auch auf dem eBay-Marktplatz ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen.
Um diese neue Funktion zu nutzen, sollten Sie:
> Prüfen, ob Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in Mein eBay oder direkt im Verkaufsformular oder in einem Verkäufertool (z.B. im Feld „Rücknahmebedingungen") hinterlegt ist.
> Sicherstellen, dass Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung aktuell ist.
> Externe Softwarelösungen deaktivieren, damit Ihre Käufer nicht mehrere E-Mails mit der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung erhalten." Zitatende.
Die Widerrufsbelehrung muss meines Wissens nach nicht nochmal beigelegt werden. Meistens haben Händler auf dem Papier auf der Rückseite die AGB gedruckt. In dieser AGB könnte man auch auf ebay-Verkäufe eingehen, aber es muss nicht extra sein, denn ebay-Verkäufe laufen meistens über die Zahlungsart paypal oder Vorkasse, der Widerruf bezieht sich meistens auf das Fernabsatzgesetz.
Für Sie ist es wichtig, dass Sie auch verbindliche Informationen benötigen, die ich hier nach Anwaltsgesetz nicht geben darf. Denn eine Abmahnung aufgrund meines Rates möchte ich nicht riskieren, da Ihre Existenz davon abhängt. Recherchieren Sie am besten so weit Sie können, wie Sie Ihre AGB zusammen stellen möchten und lassen Sie das vom Rechtsanwalt prüfen. Er wird garantiert einige Verbesserungen vornehmen. Die Investition dafür lohnt sich im jedem Fall, denn eines habe ich während meiner Anstellung bei einem Powerseller mitbekommen: Konkurrenten hetzen sich gegenseitig die Anwälte auf dem Hals, sobald das irgendwie möglich ist. Ziel ist dabei, das Eigenkapital zu verringern, möglichst großen finanziellen Schaden anzurichten und schließlich die Insolvenz des Konkurrenten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg im Haifischbecken ebay!
Übrigens: ebay sollte nur ein kleiner Teil des ganzen Unternehmens sein. Sollte es da mal Probleme geben, dann schauen Sie nicht gleich völlig in die Röhre!
Mit freundlichen Grüßen
gitarrejoern