Widerrufsbelehrung

Hallo,

wie sieht eigentlich eine korrekte Widerrufsbelehrung aus? Wie sich herausgestellt hat, ist die Empfehlung des Bundesjustizministeriums unzureichend.

http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/204886/_t/ft…

Darf man eigentlich wieder auf das Affenland verweisen, natürlich mit großer Entschuldigung an alle Affen…

Hallo,

wie sieht eigentlich eine korrekte Widerrufsbelehrung aus?

In dem Artikel steht ja bereits dass sich sogar schon einige Juristen davon distanzieren sich dieser Fälle anzunehmen und dass es derzeit keine wirkliche Rechtssicherheit gibt. Warum erwartest Du jetzt ausgerechnet hier eine zu finden?

die rückgabebelehrung ist aber in ordnung, oder?
lg
JuLi

In dem Artikel steht ja bereits dass sich sogar schon einige
Juristen davon distanzieren sich dieser Fälle anzunehmen und
dass es derzeit keine wirkliche Rechtssicherheit gibt. Warum
erwartest Du jetzt ausgerechnet hier eine zu finden?

Weil im Artikel nicht steht, warum sie sich distanziert haben. Z.B. kann es durchaus sein, dass jemand die 2 Wochen angesetzt hat, weil es für ihn zutrifft, er aber dafür abgemahnt wurde, weil es doch irgendwelche Lücken gab.

Die Frage ist also vielmehr, befindet man sich mit dem einen Monat auf der sicheren Seite.