Widerrufserklärung / Verbraucher-Widerrufsrechts

Hallo Wissende,

Ich bin beim Studium einer AGB über folgende Absätze gestolpert:
(xx) Einem Verbraucher mit ständigem Aufenthalt außerhalb Deutschlands räumt der Anbieter ein, die Widerrufserklärung auch dann formlos zu übermitteln, wenn das nationale Recht des Verbrauchers eine strengere Form vorsieht.
(xxx) Für Verbraucher mit ständigem Aufenthalt in der Schweiz gelten die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des deutschen Verbraucher-Widerrufsrechts auch dann, wenn nach schweizerischem Recht ein Widerruf nicht vorgesehen ist.

Warum sollte sich ein deutscher Internethändler beim Widerufsrecht schlechter stellen als er muß?
Sitzen sonst wieder Abmahnvereine deswegen in Startposition?
Beim Googeln der Absätze bin ich auf dutzende gleichlautende AGB anderer Anbieter gestoßen.
Gruß Tomthall

Weil er alle Kunden gleich behandeln will und so nicht darauf achten muss, wo der Kunde wohnt.
Und natürlich gilt das Recht des Landes in dem man bestellt( Sitz des Händlers, nicht des Kunden)

Die Schweiz kann sicherlich nicht von einem deutschen Händler verlangen, es wird Schweizer Kundenrecht angewandt sollte das abweichen und weitergehende Rechte einräumen.

Deshalb halte ich diese Klauseln für im Grunde entbehrlich.
Es handelt sich wohl um eine Klarstellung, sollten ausländische Kunden glauben, sie hätte nicht diese deutschen Kundenrechte.

MfG
duck313

Üblich ist schon, dass das Recht des Verkäuferstaates gilt.

Bei Verbraucherverträgen gilt jedoch regelmäßig das Recht des Staates, dem der Verbraucher angehört.

Dann braucht der Händler doch nur die Länder erwähnen in denen ein strengeres Verbraucherrecht gilt. m.W. Malta und Slowenien mit 15 Tagen Widerrufsrecht z.B.