Hallo und guten Abend!
Ich hätte gerne gewusst, ob es bei Verträgen für Fitnessstudios eine Sonderregelung bezüglich des Widerrufrechts gibt?
Ich habe einen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen und innerhalb der mir bekannten gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen widerrufen. Allerdings erhielt ich dann seitens der Studios, dass es bei Fitnessverträgen solch ein Recht nicht gibt.
Stimmt das denn wirklich oder versucht man hier mich an den Vertrag zu binden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vor allem wenn sie zu meinen Gunsten ausfällt.
LG, Claudia