Widerrufsfrist Fernabsatzgesetz Ablageort

Guten Tag liebe Community,

es existiert eine Standard-Widerrufsbelehrung (" Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

Weiterhin ist gegeben, dass mit DHL ein Ablagevertrag seit Jahren besteht, dass Pakete im Hausflur vor der Wohnungstür abgelegt werden können (öffentlicher Raum, also kein Privatgelände wie z.B. eigene Garage, oder Carport).

Nun soll ein Paket am Mittwoch abgelegt worden sein und der Empfänger kam erst samstags nach Hause und nahm es in Empfang. Also es hat kein „Sie oder ein Dritter die Ware in Besitz genommen“.
Gilt die 14-tägige Frist nun ab Mittwoch oder ab Samstag?

Vielen Dank für eure Ideen

FrankFurter

Mittwoch, denn dann war es in deinem Verfügungsbereich

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Mittwoch.
es wurde da die zulässige Ablegung am vereinbarten Ort dokumentiert. Wann Du es abholst ist egal. Selbst wenn es von dort geklaut würde, hättest Du den Schwarzen Peter !

MfG
duck313

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