Widerrufsfrist verstrichen

Hallo allerseits,

ist es möglich einem 6 Monate alten Steuerbescheid zu widersprechen und eine Änderung zu erzielen?

Gruß elmar

Der Bescheid dürfte bestandskräftig sein, er ist nur noch durch bestimmte Korrekturcorschriften änderbar die aber nicht viel Möglichkeiten hergeben ( §129 AO und §§ 172-177 AO).

Mit einem näheren Sachverhalt ist u.U. auch eine etwas genauere Beurteilung zu treffen.

Jörg

Hallo,

normalerweise ist nach einem Monat kein Einspruch mehr zulässig, außer, wenn das FA von der Steuererklärung abgewichen ist, dies nicht erläutert hat und die Abweichung deshalb erst später entdeckt wurde. Dann ist ein Einspruch noch ein Jahr lang möglich.

Gruß,
Markus

AO = Abgabenordnung
Hi,

nur zur Ergänzung
AO= Abgabenordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html

Schöne Grüße
C.

Hallo,

normalerweise ist nach einem Monat kein Einspruch mehr
zulässig, außer, wenn das FA von der Steuererklärung
abgewichen ist, dies nicht erläutert hat und die Abweichung
deshalb erst später entdeckt wurde. Dann ist ein Einspruch
noch ein Jahr lang möglich.

Oder wenn ein wichtiger Grund vorlag, weshalb kein Einspruch geschrieben werden konnte (z.B. 6 Monate im Koma). Dann kann „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragt werden.

Sonnige Grüße von Soni