Widerrufsrecht

Hallo Ihr Lieben,

kann jemand sein Widerrufsrecht verlieren, in dem er aus Versehen einen Link aktiviert und durch die Preisgabe seiner IP-Adresse eunem Vertrag zustimmt? Ist das geltendes Recht?

Muss man sich nicht normalerweise mit den Registrierungsdaten einloggen bzw. sollte nicht ein Unsubscribe-Recht im Mail angeräumt sein?

LG

Moya

Hallo Irena,

laß mich raten, es geht um eine Webseite, die dir ein Abo andrehen will?

Wenn ja, schaust du hier:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommu…

Gruß
Christian (IANAL)

nein, dass Widerrufsrecht bei Online Aktionen, sind 14 Tage. Das ist gestzlich geregelt und kann nicht umgeworfen werden.

Immer nur zum Vorteil des Kunden, z.B. 4 Wochen Widerrufsrecht zulässig

Schlechter dem Kunden, z.B. 3 Tage Widerrufsrecht nichtig

Hallo,

nein, dass Widerrufsrecht bei Online Aktionen, sind 14 Tage.
Das ist gestzlich geregelt und kann nicht umgeworfen werden.

In dieser Absolutheit ist das schlicht Blödsinn. Vielleicht solltest Du doch erstmal einen Blick in die entsprechende gesetzliche Regelung werfen: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Es gibt haufenweise Ausnahmen von den angeblich immer geltenden 14 Tagen, und ich gehe im hier besprochenen Fall einfach mal davon aus, dass Absatz 6 im obigen Link ganz interessant wäre.
Gruß
loderunner (ianal)

Bei ebay usw. sind´s bisher grundsätzlich 1 Monat–keine 14 Tage oder 30 Tage oder 4 Wochen
Alles andere ist abmahnfähig.
Und dass mache viele!!
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfr…

Soll sich aber dieses Jahr ändern.