Widerrufsrecht

Hallo,

nehmen wir an jemand bestellt über das Internet ein Handy mit Prepaid-Karte. Der Postbote war noch nicht da, da weiß man schon, dass man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Aber wie? Die 30€ für das Handy soll man laut Mobilfunkfirma direkt dem Postboten geben (also per Nachnahme), da durch die Prepaid-Karte ja keinen Kontodaten angegeben werden musste.
Ist die Nichtannahme dann schon ein Widerruf? D.h. man sagt dem Postboten, man nehme das Paket nicht an und er soll es wieder zurück schicken? Wenn nicht: was passiert mit den 30€, wenn man das Paket annimmt und dann wieder selbst zurück schickt?

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

der Widerruf ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Daher muss der Widerruf dem Vertragspartner zugehen.

Man könnte jetzt darüber nachdenken, ob dem Vertragspartner der Widerruf dadurch zugeht, dass die Post ihm das Handy zurückbringt. Man also quasi den Postboten dazu beauftragt den Widerruf zu übermitteln.

Ich halte es für unproblematisch die Annahme des Handys gegenüber dem Postboten zu verweigern. Allerdings würde ich zusätzlich den Widerruf noch direkt an den Vertragspartner richten.

Ansonsten lohnt sich vielleicht auch einfach mal ein Anruf bei dem Vertragspartner.

Viele Grüße
Steffen

Hallo,

dankeschön :smile:

Gruß
Jessica

Gerne!