Herr x hat eine Zeitung aboniert, die er dann aber während der nächsten 14 Tage schriftlich widerruft. Dann bekommt er einen anruf und er zieht seine Widerrufung mündlich zurück. Ist der Vertrag jetzt gültig?
Rechtlich gesehen kann meine Willenserklärung - wie einen Widerruf - nicht „zurücknehmen“. Es wird also ein neuer Vertrag abgeschlossen. An der Gültigkeit habe ich da allerdings keine größeren Zweifel.