bei ebay wurde eine ware bestellt,ein schmuckset, die über 40 euro bestellwert hatte, 48 Euro, das geld wurde überwiesen und ware auch erhalten, nur die ware gefiel nicht. dem betreiber wurde mitgeteilt, das vom widerrufsrecht gebrauch gemacht wird,also wurde die ware wieder unfrei als paket zurückgeschickt an shop, da ja geschrieben steht, das der Kunde die ware über 40 euro kostenfrei zurückschicken kann, der betreiber des shops schrieb zurück, das die ware nicht unfrei angenommen wird. das heißt die ware wieder zurückschickt zu kunden.
kostenfrei heißt doch klartext unfrei an shop zurück oder nicht. wie ist hier die rechtslage.
mfg um72
Widerrufsrecht für private Endverbraucher:
> >
> > Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
> > einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform
> > (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der
> > Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach dem
> > Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. Brief,
> > eMail, Fax), jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs
> > der Lieferung der Ware. Zur Wahrung der
> > Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
> > Widerrufs oder der Ware.
Widerrufsfolgen
> > Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
> > beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
> > und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können
> > Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
> > nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
> > zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
> > Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die
> > Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
> > Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
> > gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können
> > Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
> > Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen
> > und alles unterlassen, was deren Wert
> > beeinträchtigt. packetversandfähige Sachen sind
> > zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer
> > Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu
> > 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der
> > Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
> > bestellten entspricht. Anderenfalls ist die
> > Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht
> > paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt
kostenfrei heißt doch klartext unfrei an shop zurück oder
nicht. wie ist hier die rechtslage.
Natürlich ist kostenfrei nicht dasselbe wie unfrei an Shop schicken. Wenn Du eine Sache unfrei an jemanden schickst, entstehen demjenigen mehrkosten im Vergleich zum normalen Versand.
Was die Rücksendung bei Widerruf angeht, hält man sich an die Rücksendeanweisungen des Verkäufers. Manchmal liegt ein Rücksendeaufkleber bei, manchmal wird einem eine Versandform vorgeschrieben und man muss das Porto auslegen (bekommt es dann mit dem Kaufpreis zusammen zurück), manchmal steht nur da „nehmen Sie die billigste Versandform/nehmen Sie die billigste Versandform mit Versicherung“ oder wie auch immer. Unfrei ist wegen der anfallenden Gebühren unüblich und ungeeignet.
ja die rücksendeanweisung steht ja in der AGB, das halt bei warenwert über 40 euro die ware kostenfrei zurückgesendet werden kann, so das dem kunden keine kosten enstehen, nichts anderes steht da, ich hab dem ja zwei mails geschrieben, das ich es unfrei zurückschicken will, da kam keine antwort, erst heute nachdem ich es früh abgeschickt habe. es lag auch kein retourschein bei.
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ja die rücksendeanweisung steht ja in der AGB, das halt bei
warenwert über 40 euro die ware kostenfrei zurückgesendet
werden kann
das ist eine normale Klausel im Widerrufsrecht, die fast alle gewerblichen ebay Verkäufer haben. Da tatsächlich aber nicht sehr oft widerrufen wird, kann es auch durchaus sein, dass der Verkäufer sich selbst damit nicht so genau auskennt. Unfrei zurückgeschickte Pakete müssen vom Verkäufer angenommen werden, dazu gab es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil. Der Verkäufer kann dem Käufer dann aber die unnötig verursachten Zusatzkosten auferlegen (unfreie Sendung 12 Euro, normales Post Paket 7 Euro, Brief bis 1 kg 2,20 Euro).
ich hab dem ja zwei mails geschrieben, das
ich es unfrei zurückschicken will, da kam keine antwort
Wann wurden die E-Mails geschickt? Wenn ein gewerblicher Verkäufer nicht antwortet (ca. 3 Tage), würde ich als Käufer versuchen zu argumentieren, dass der Verkäufer die Rückversandart damit ins freie Ermessen des Käufers gestellt hat. Das ist allerdings mein Bauchgefühl, die genaue Rechtslage dazu kenne ich nicht.
Entweder du läßt dich auf einen langen Streit ein oder begnügst dich mit dem, worauf du ganz definitiv ein Anrecht hast, Erstattung von Hinversandkosten und Warenwert, evtl. minus unnötig hoher Rückversandkosten.
ja die rücksendeanweisung steht ja in der AGB, das halt bei
warenwert über 40 euro die ware kostenfrei zurückgesendet
werden kann, so das dem kunden keine kosten enstehen, nichts
anderes steht da
„nichts anderes steht da“. Du schreibst es ja selbst. Da steht nichts davon, dass die Ware unfrei verschickt werden darf. Da ist, wie schon geschrieben wurde (Antwort oben), ein Unterschied. Selbst wenn unfreie Rücksendungen angenommen werden müssen (siehe Antwort unten), musst Du ja offensichtlich für die Mehrkosten gerade stehen. Das willst Du ja auch nicht. Also spricht man sich mit dem VK ab, wenn auf EMails keine zeitnahmen Antworten kommen, ruft man halt an, viele Menschen (leider auch immer noch große Firmen) haben irgendeine falsche Scheu vor EMails oder glauben, diese müsse man nicht innerhalb 24 Stunden beantworten. Und dann macht man kurz was aus, wie der Versand denn erfolgen soll.
Natürlich ist kostenfrei nicht dasselbe wie unfrei an Shop
schicken. Wenn Du eine Sache unfrei an jemanden schickst,
entstehen demjenigen mehrkosten im Vergleich zum normalen
Versand.
vorgeschrieben und man muss das Porto auslegen (bekommt es
dann mit dem Kaufpreis zusammen zurück)
Nur ne kurze Frage: Wenn ich zur Post fahren und Geld auslegen muss, ist es für mich doch nicht mehr kostenfrei?
Ich habe bisher nur mal was bei einem größeren Versandhaus bestellt, die haben das wieder abgeholt. Das war für mich kostenfrei.
Nur ne kurze Frage: Wenn ich zur Post fahren und Geld auslegen
muss, ist es für mich doch nicht mehr kostenfrei?
Du bekommst das Geld aber zurück, zusammen mit dem Kaufpreis. Man kann jetzt rumdiskutieren bis man blau im Gesicht wird, ob das kurzfristige Auslegen von etwas Porto sich mit „kostenfrei“ vereinbaren lässt oder nicht. Der gesunde Menschenverstand hilft weiter.
Ich habe bisher nur mal was bei einem größeren Versandhaus
bestellt, die haben das wieder abgeholt. Das war für mich
kostenfrei.
Das ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten der Rückabwicklung. Letztendlich sind sie alle kostenfrei, bei einigen muss man das Rückporto aber auslegen.