Widerrufsrecht 1 Monat statt 14 Tage?

Hallo zusammen,

ist die Neuerung nun für Ebay gültig oder allgemein für jeden Internethandel?

Wenn man keine schriftliche Belehrung dem Kunden aushändigt, gilt dann die gesetzliche Regelung? Zählt die Frist dann ab Bestellung?

Nehmen wir an, Jemand ist auf einer anderen Plattform im INternet als Händler tätig. Es ist eine sehr private Plattform und man bietet eine Art Sammelbestellungen an. Man bestellt also für die anderen User mit, aber nur auf „Kundenwunsch“ hin. Der Kunde zahlt, bekommt die Ware und will sie nicht. Es gab keine Belehrung, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen? Man ist zwar in diesem Forum als gewerblicher Account tätig, weil das nicht anders machbar ist, aber man macht ja eine Sammelbestellung, ohne großen Gewinn. Man belehrt die User, dass auf Kundenwunsch hin und erst nach Zahlungs bestellt wird. Die Bestellung liegt nun 3 Wochen zurück. Könnte der Verkäufer bzw. der Sammelbesteller sich weigern die Ware zurückzunehmen?

Danke und viele Grüße

Simone

Hallo zusammen,

ist die Neuerung nun für Ebay gültig oder allgemein für jeden
Internethandel?

für Internethandel allgemein

Wenn man keine schriftliche Belehrung dem Kunden aushändigt,
gilt dann die gesetzliche Regelung? Zählt die Frist dann ab
Bestellung?

die Frist gilt, soweit mir bekannt ab Lieferung und wenn keine schriftliche AGB vorliegt gilt gesetzliche Regelung, die ist höher als 30 Tage

Nehmen wir an, Jemand ist auf einer anderen Plattform im
INternet als Händler tätig. Es ist eine sehr private Plattform
und man bietet eine Art Sammelbestellungen an. Man bestellt
also für die anderen User mit, aber nur auf „Kundenwunsch“
hin. Der Kunde zahlt, bekommt die Ware und will sie nicht. Es
gab keine Belehrung, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen?
Man ist zwar in diesem Forum als gewerblicher Account tätig,
weil das nicht anders machbar ist, aber man macht ja eine
Sammelbestellung, ohne großen Gewinn. Man belehrt die User,
dass auf Kundenwunsch hin und erst nach Zahlungs bestellt
wird. Die Bestellung liegt nun 3 Wochen zurück. Könnte der
Verkäufer bzw. der Sammelbesteller sich weigern die Ware
zurückzunehmen?

Individuell hergestellte Ware(EigenbauPC, Stempel, Maßanzug) oder Computerprogramme, Kunstwerke kann ohne Rücknahmepflicht vertrieben werden. Sammelbesteller per Internet ist deswegen russisch Roulette, wenn du die Leute nicht kennst.

Danke und viele Grüße

Simone

Ciao
Wolfgang