Guten Tag,
ich habe mal eine Frage. Wie ist der Fall wenn man sich als Unternehmer im Netz bei einem Suchmaschinen-Eintrag-Dienst einträgt und davon ausgeht, das dieser kostenlos ist. Im nachhinein erfolgt eine Rechnung, da Mitten im Text auf der Seite eine Bemerkung zu einem einmaligen Preis von 89,00 € versteckt ist. Muß dieses als Unternehmer hingenommen werden, da das Widerrufsrecht ja nur für Verbraucher gilt?
Vielen Dank für die Antworten
catrin77
Solche versteckten Fallen bei interneteinträgen kommen
häufig vor. Bitte Eintrag widerrufen und die Mail
aufheben.Günstigste Alternative ist ein Gang zum
Verbraucherschutz. In der Regel sind derartige
Kostenbetrüger schon im allgemeinen aufgefallen.
MfG Karin Schneider
Liebe cathrin,
ich bin da leider kein Experte in sochen rechtlichen Fragen. Aber gefühlsmässig würde ich sagen, dass auch ein Unternehmer ein Verbraucher ist, wenn er etwas kauft. Und wenn der Text bei genauem Lesen sichtbar gewesen wäre, ist das genug Information, dass man das dann zahlen muss - so glaube ich wenigstens. Nur wenn der Preis so versteckt oder gar nicht angegeben worden wäre, dann könnte man das als Betrug ansehen. Ein Widerrufsrecht hat glaube ich jede natürliche Person - also auch der Unternehmer. Warum soll das für jemanden, der ein Geschäft betreibt nicht gelten.
Hoffe ich konnte wenigstens ein paar Denkanstösse geben.
Schöne Grüße
Mark