Widerrufsrecht - auch bei extra bestellter Ware

Hallo Ihr Lieben,

Angenommen, man bekommt aufgrund diverser Verkäufe über eine Internetplattform (zB ebay) Anfragen.

Diese Anfragen beziehen sich auf elektronische Bauteile.

Nun kann es hier u da, dazu kommen, dass diese Bauteile extra beim eigentlichem Hersteller extra für den Kunden bestellt werden müssten.

Weiterhin gehe man davon aus, dass der Kunde in den meisten Fällen im elektronischem Bereich ein Laie ist u sich auf sein (im Verhältnis zu einem Elektromeister) minder gutes handwerkliches Geschick verlässt.
Dazu kann es kommen, dass der Laie eine falsche Fehlerdiagnose stellt.

Aufgrund seiner falschen Diagnose bestellt ein Kunde via Internet beim Händler (der bekannt ist aufgrund seiner Präsenz bei eBay) ein elektronisches Bauteil.

der Händler muss (wie oben schon erwähnt) extra das Bauteil beim Hersteller bestellen, da es keine Lagerware ist, da es sich nicht lohnt.

Weiterhin sei angenommen, der Kunde packt das Bauteil zu Hause aus, ersetzt dieses mit dem angeblich defektem u findet heraus, dass das nicht die Ursache des Fehlers war.

Kann in diesem Fall der Kunde von seinem Widerrufsrecht ggüber dem Händler Gebrauch machen?

Wenn der Händler diesem einwilligt u er es wiederum beim Hersteller zurückgeben will, berechnet dieser zB eine Bearbeitungsgebühr von ca. 10 €.
Wenn der Händler es nicht beim Hersteller zurückgibt, liegt es bei ihm auf Lager u liegt u liegt u liegt u wird aufgrund der geringen Nachfrage zum toten Kapital.

Könnte der Händler diese Unkosten dem Käufer rein rechtlich in Rechnung stellen trotz des Fernabsatzgesetzes?

Ich freu mich auf Eure Antworten.

Liebe Grüße

Andrea

PS. ich hoffe ich war verständlich.

Hallo,

es gibt kein grundsätzliches Widerrufsrecht.
Gesetzmäßig gibt es einige Ausnahmen, wie z.b.
unversiegelte Medien (Cd,DVD,Software etc), Artikel die extra
angefertigt werden (Beispiel Maßanfertigung Schrank) aber auch
Artikel die weiterverarbeitet/bearbeitet wurden , wie ein
Ring mit Gravur.

Aber in meiner Auffassung ist es für den Kunden egal,
ob ich die Ware in einem Lager bevorrate oder über einen Großisten
arbeite etc pp, das wäre dann mein Problem.

Das wäre meine Meinung
Viele Grüße
Christian

Aber hier mal aus einer rechtskräftigen AGB, wie man sie bei vielen
Online-Shops finden kann:
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Wertersatz kann verlangt werden, wenn sich die Ware verschlechtert hat oder ganz oder teilweise nicht mehr zurückgegeben werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Also kann ich durchaus für die benutzten Artikel (Einbau etc) einen
Wertersatz verlangen.

Oder mal hier, vom bekannten Buchhändler mit „A“
§ 3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,00 € beträgt, erstattet (A.de) die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass A.de ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.