Widerrufsrecht bei Abo

Hallo liebe www.w-w-w-NutzerInnen,

ich habe mich gerade von einem dieser Tür-Aboverkäufer eingelassen, und mich dummerweise zu einem Abo hinreißen lassen.

Ich fühlte mich abgesichert durch das Widerrufsrecht - merke aber jetzt wo ich mir klaren bin, dass ich das Abo nicht möchte, dass ich mich doch unsicher fühle.

Wenn ich meinen Widerruf per Web.de-Fax dorthin schicke und eine elektronische Empfangsbestätigung erhalte, ist das für einen Widerruf juristisch ausreichend?

Benötige ich eine schriftliche Eingangserklärung, womöglich sogar mit Unterschrift?

Vielen Dank und bester Gruß

Jörn Killinger

Moin!

ich habe mich gerade von einem dieser Tür-Aboverkäufer
eingelassen, und mich dummerweise zu einem Abo hinreißen
lassen.

Jaja, manchmal ist man vorschnell mit seinem Autogramm :smile:

Wenn ich meinen Widerruf per Web.de-Fax dorthin schicke und
eine elektronische Empfangsbestätigung erhalte, ist das für
einen Widerruf juristisch ausreichend?

Nein. Eine rechtsverbindliche Anerkennung elektronischer Unterschriften gibt es in D noch nicht.

Benötige ich eine schriftliche Eingangserklärung, womöglich
sogar mit Unterschrift?

Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, kommst Du nicht an einem Einschreiben mit Rückschein vorbei. Ist zwar deutlich teurer als ein Fax, dafür aber als Beweismittel anerkannt.

Gruß vom

Dicken MD.

Hi,
ich habe so etwas bisher immer mit einfachem Brief gemacht und hinein geschrieben: „Ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung“. Die habe ich bisher auch immer bekommen. Du hast ja, glaube ich, 14 tage Zeit. Wenn du nach 1 Woche noch keine Bestätigung bekommen hast, kannst du dir immer noch überlegen, ob du ein Einschreiben schickst. Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist jedoch nicht unbedingt nötig. Die Firmen sind normalerweise in dieser Hinsicht korrekt.

Gruß
Nelly

Einschreiben Zwischenfrage
Ich möchte zu dem Einschreiben was nachfragen.

Wie wird das von der Post gehandhabt bei Einschreiben mit Rückschein?
Hier muß doch jemand unterschreiben.
Bloß wer wenn als Empfänger nur der Firmenname steht?
Oder ist das schnurze?

Gruß
Robert

Ich möchte zu dem Einschreiben was nachfragen.

Wie wird das von der Post gehandhabt bei Einschreiben mit
Rückschein?
Hier muß doch jemand unterschreiben.
Bloß wer wenn als Empfänger nur der Firmenname steht?
Oder ist das schnurze?

Hi Robert,

wenn Du einen Rückschein mit Firmenstempel und Unterschrift hast, ist alles i.O.
Es kann ja nicht Dein Bier sein, wie und ob das Schreiben intern weitergeleitet wird. Du hast den Nachweis, daß das Schreiben den Empfänger erreicht hat.
Unterschreiben darf nur jemand, der auch die entsprechende Vollmacht hat.

Gruß Stefan