Hallo Fachleute,
aus früheren Zeiten kenne ich die Bestimmung, dass Fernabsatzverträge (also telef. Verträge) unter 200.- € nicht widerrufen werden können.
In letzter Zeit hört man immer wieder von neuen Verbraucher-freundlichen Urteilen. Darunter auch, dass telef. Verträge problemlos zu kündigen seien.
Wie sehen die aktuellen Bestimmungen nun wirklich aus?
Danke für Info’s
Gruß Edi
Hallo,
aus früheren Zeiten kenne ich die Bestimmung, dass
Fernabsatzverträge (also telef. Verträge) unter 200.- € nicht
widerrufen werden können.
welches Jahrhundert und welches Land? In Deutschland gab es nie eine 200 Euro Grenze.
Gruß
S.J.
Moin,
Wie sehen die aktuellen Bestimmungen nun wirklich aus?
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html
Gruss Jakob