Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Hallo!

Ich laufe gerade in ein Sackgasse mit meiner Google-Suche… Wie ist es denn nun - könnte man schon VOR Erhalt der Waren widerrufen?

Ich habe dies hier z.B. gefunden:

"Bei Waren ist zusätzlich erforderlich, dass diese beim Empfänger eingegangen ist.

Aber durchaus auch die andere Variante - nämlich, dass man bei Fernabsatzverträgen auch schon VOR Erhalt der Ware widerrufen könne und lediglich die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware beginnt.

Weiß jemand genaueres?

Grüße,
Medusa

Hallo!

Aber durchaus auch die andere Variante - nämlich, dass man bei
Fernabsatzverträgen auch schon VOR Erhalt der Ware widerrufen
könne und lediglich die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware
beginnt.

Das ist im Groben richtig. Widerruf ist ab Abgabe der Vertragserklärung möglich. Das steht irgendwo im BGB-Kommentar von Palandt.

Gruß, Jan