Hallo,
Mann A verkauft einen Hundewelpen an Mann B.
Kann Mann B den Hund wieder „umtauschen“ ( mit der Begründung, Hund ist krank ) , wenn kein schriftlicher Kaufvertrag besteht?
Grüße Save
Hallo,
ob ein schriftlicher Kaufvertrag besteht oder nicht ist nicht das Entscheidende. Wenn man beim Bäcker Brötchen kauft, kommt auch ein Kaufvertrag zustande, ohne dass etwas Schriftliches vorliegt.
Prinzipiell besteht Sachmangelhaftung, auch für verkaufte Tiere. Ob diese wirksam ausgeschlossen wurde bzw. dies überhaupt möglich war (geht nur beim Verkauf von Privat an Privat), ist die Frage, und ob die Krankheit einen Sachmangel darstellt. Hier ein paar einschlägige Urteile und Infos:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Welpenverkauf__f1782…
http://www.dobermann.com/kaufrecht.htm
Gruß,
Myriam