Hallo liebe Experten,
wie sieht es denn aus wenn man einen Artikel im Internet bestellt (Osmosefilter, normaler Handel, kein ebay), in einem Test feststellt, dass das Teil die Vorgaben nicht erfüllt (zuviel Abwasser), das Teil dann mit Berufung auf das Widerrufsrecht sofort wieder zurückschickt und das Gerät dann nach einer Überprüfung des Verkäufes zurückbekommt mit einer Rechnung für die Überprüfung, die angeblich ergeben hat, dass das Gerät einwandfrei funktionieren würde und die Schuld auf einen selbst abwältzt man hätte zu wenig Leitungsdruck und nicht lange genug gespült, was nicht stimmt. Ein Auftrag zur Überprüfung wurde nie erteilt. Nach Meinung des Verkäufts wäre eine Rückgabe nicht möglich, weil es schon benutzt wurde. Hier in den FAQ´s habe ich jedoch gelesen, dass bei Internetkäufen ein Test des Artikels den Widerruf nicht ausschließt. Kann man auf den Widerruf weiterhin bestehen? Muß man die Überprüfung bezahlen, obwohl man auf eventuelle Kosten nicht hingewiesen wurde? Hängt ein Wiederruf von vorhandenen Mängeln ab oder wäre das auch bei nichtgefallen möglich? Wie setzt man das am besten um? auf euren Rat bin ich gespannt mit einem herzlichen Dank vorab.
Timo
Hallo!
Ganz schön riskante Masche, die der Verkäufer da fährt. Wenn man, und so meine ich das verstanden zu haben, dieses Ding trotz einmaliger Benutzung weiter verwenden kann, dann ist auch das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen.
vielen Dank,
das Gerät wäre wahrscheinlich schon wiederzuverwenden, aber den Wideruf durchzusetzten ist wohl von den Kosten her im Vergleich zum Kaufpreis von unter 100.- Euro zu aufwändig denke ich mal (Anwalt, Gericht usw). Der Kaufpreis wäre wohl als Lehrgeld zu verbuchen. Das Hauptproblem liegt jetzt eigentlich darin, ob der Verkäufer berechtigt ist das Gerät kostenpflichtig auf die Funktion zu überprüfen, obwohl er weder dazu aufgefordert wurde noch die eventuellen Kosten abgesprochen hat. Das Gerät wurde nur mit einem Widerruf des Kaufvertrages zurückgeschickt. Die Begründung für die Kosten - es liegt kein Garantiefall vor -. Diese Funktionprüfung macht immerhin 60% des Kaufpreises aus.
lG
Timo
Hallo nochmal!
den Wideruf durchzusetzten ist wohl von den Kosten her im
Vergleich zum Kaufpreis von unter 100.- Euro zu aufwändig
denke ich mal (Anwalt, Gericht usw). Der Kaufpreis wäre wohl
als Lehrgeld zu verbuchen.
Okay, wenn noch mehr Leute so denken, dann korrigiere ich mich: Doch gar keine so riskante Masche.
Das Hauptproblem liegt jetzt
eigentlich darin, ob der Verkäufer berechtigt ist das Gerät
kostenpflichtig auf die Funktion zu überprüfen, obwohl er
weder dazu aufgefordert wurde noch die eventuellen Kosten
abgesprochen hat.
Wen kümmert das, wenn man den Kaufvertrag widerrufen hat? Der Verkäufer kann mit dem Gerät machen, was er will, schließlich gehört es ihm!
@wordwidefab
o.k. das ist richtig, man sollte sich nicht alles gefallen lassen, auch wenns „nur“ um 70.- Euro geht, deshalb ergeht demnächst ein gerichtlicher Mahnbescheid wenn der Widerruf nicht akzeptiert und der Kaufpreis erstattet wird. Dafür brauchts ja nicht gleich nen Anwalt.
lG
timo