Widerrufsrecht bei Internetverträgen

Hallo.
Meine Frage bezieht sich auf das Abschließen von Verträgen im Internet nach dem Fernabsatzgesetz.

Folgener fiktiver (aber doch oft eintretender) Fall soll man sich vorstellen:
Um ein Angebot einer Internetseite zu nutzen soll man Name, Anschrift etc. angeben. In kleiner Schritf steht am Ende der Seite dass man einen kostenpflichtigen Vertrag schließt sobald man die Daten abschickt, und dass dadruch die AGBs akzeptiert werden.

Die Belehrung zum Widerrufsrecht steht nur in den AGBs, wird aber auf der Seite die man zum Datensenden nutzt nicht aufgeführt.

Reicht die Erwähnung in den AGBs aus oder muss auf jeden Fall vor/während absenden nocheinmal darauf hingewiesen werden??

Ich würde darum bitten dass nur Leute antworten die sich wirklich damit auskennen und mir den einen oder anderen Paragraphen nennen können auf den man sich stützen kann.

Als Beispiel zu oben genanntem Aufbau soll „www.tattoo-plus.de“ dienen.

Liebe Grüße an alle wissenden und nichtwissenden
Basti

PS
Ich den hohen Wächtern der FAQ mit dieser umgebauten Anfrage nun gerecht zu werden.

Auch hallo

Als Beispiel zu oben genanntem Aufbau soll
www.tattoo-plus.de“ dienen.

Das es vermutlich um die Zahlung zur Nutzung dieser Dienstleistung geht: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-… (Punkt 1.) +„vgl. hier“

mfg M.L.

Das es vermutlich um die Zahlung zur Nutzung dieser
Dienstleistung geht:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…

Danke, ist sehr interessant. Die Informationen sind gut, treffen es aber noch nicht genau.
Nochmal konkret: Reicht ein erwähnen der Widerrufsfrist in der AGB aus, so wie auf der von mir genannten Seite?

LG
Basti :smile: