Person A hat Vertreter B zu sich bestellt um ein bestimmtes Produkt ( Finanzprodukt) zu bekommen.
A unterschreibt Maklervertrag, in dessen letzten Absatz steht folgender Satz: A ist sich sicher , dass er dieses Produkt auch ganz ausdrücklich will.
Hat A ein unter diesen Vorraussetzungen ein, Rücktrittsrecht???
Für hilfreiche Antworten dankt schon mal
Der Mikesch
P.S. Sollte A das Produkt dann irgendwie doch nicht gefallen, hat A ein 14tägiges Widerufsrecht
A unterschreibt Maklervertrag, in dessen letzten Absatz steht
folgender Satz: A ist sich sicher , dass er dieses Produkt
auch ganz ausdrücklich will.
Worum handelt es sich genau. Der Maklervertrag ist eine Sache, der „Kaufvertrag“ für das Finanzprodukt eine andere.
Hat A ein unter diesen Vorraussetzungen ein, Rücktrittsrecht???
Mit großer Wahrscheinlichkeit: JA. Um es endgültig zu entscheiden, müßte man wissen, worum es sich handelt. Wichtig auch: Handelt es sich um ein Haustürgeschäft (=Makler beim Kunden)?
Mit großer Wahrscheinlichkeit: JA. Um es endgültig zu
entscheiden, müßte man wissen, worum es sich handelt. Wichtig
auch: Handelt es sich um ein Haustürgeschäft (=Makler beim
Kunden)?
Ich bin kein Jurist, aber hier hat doch A den Makler bestellt, also m.M. nach kein Haustürgeschäft, dieses liegt doch nur vor, wenn unaufgefordert jemand an Deiner Tür klingelt und Du dann etwas abschließt. Oder irre ich mich?