Widerrufsrecht bei nicht eingehalten. Liefertermin

Hallo,angenommen ein gewerblicher Händler hat bei einem Händlerkollegen Waren bestellt die aber aufgrund des Herstellers erst ein halbes Jahr später ausgeliefert werden können.Hat der kaufende Händler nun ein so gennanntes Widerrufsrecht,oder gibt es so etwas in dieser Form nicht?

Gruß saM

Hallo,angenommen ein gewerblicher Händler hat bei einem
Händlerkollegen Waren bestellt die aber aufgrund des
Herstellers erst ein halbes Jahr später ausgeliefert werden
können.Hat der kaufende Händler nun ein so gennanntes
Widerrufsrecht,oder gibt es so etwas in dieser Form nicht?

Hallo,

grundsätzlich sind geschlossene Verträge einzuhalten. Aus dem Sachverhalt geht aber nicht hervor, ob ein Liefertermin vereinbart wurde. Wurde ein solcher vereinbart, ist dieser vom Verkäufer einzuhalten. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten kann der Käufer unter Einhaltung bestimmter Formalitäten (Fristsetzung/Nachfrist) vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen.

Ein Widerufsrecht wie bei einem Fernabsatz- oder Haustürgeschäft gibt es aber nicht.

Gruß

S.J.

Vielen Dank!!!