wenn ein Kunde online eine Ware kauft, hat er ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die 14 Tage beginnen ab Zustellung der Ware. Der Verkäufer muss dann innerhalb von 14 Tage das Geld zurück überweisen, aber auch dann, wenn die Ware zurück geschickt wurde.
Wie ist es im folgenden Fall: der Verkäufer hat die Ware versendet, diese befindet sich seit nunmehr 6 Wochen bei der Post und wird nicht zugestellt. Der Käufer möchte vom Kauf zurücktreten und beruft sich auf sein Widerrufsrecht. Der Verkäufer sagt aber, das gilt erst ab Zustellung. Bei der Post tut sich aber seit Wochen nichts. Muss der Käufer jetzt so lange warten, bis die Waren zugestellt wird oder kann er vom Verkäufer verlnagen, sein Geld zurück zu bekommen, um die Ware woanders zu erwerben?
ich wollte auch schon etwas widerrufen, noch bevor die Zustellung erfolgte, und als „mein“ Verkäufer mir das gleiche wie „deiner“ weismachen wollte, habe ich ihm klar gemacht, dass diese Regelung nur dafür da ist, um den Käufer zu schützen, und dass ich sehr wohl vor Erhalt der Ware widerrufen kann. Die 14 Tage dürfen nur nicht vor Zustellung der Ware beginnen, aber man kann trotzdem vorher schon widerrufen.
Du weißt aber schon, dass die Post bis vor wenigern Tagen gestreikt hat und es je nach Gegend etwas dauern kann, bis der ganze „Stau“ abgearbeitet wurde?
Ja, das ist mir sehr wohl bewußt, daher auch die Frage. Insgesamt wartet der Kunde seit dem 30.4. auf die Ware. Die wurde erst fehlgeleitet und zurück an den Versender geschickt, später wurde das Geld zurück erstattet und der Kunde hat die Ware erneut bestellt. Seit dem ist sie nicht zugestellt worden.
Aufgrund des Poststreiks und der ungeklärten Situation im Verteilzentrum Rüdersdorf kann die Zustellung noch etliche Wochen dauern. Die Frage ist daher, muss der Kunde auf die Zustellung warten oder kann er schon vorher den Kauf widerrufen und das Geld zurück verlangen?
Er muss nicht warten. Er kann auch vorher widerrufen.
Im Normalfall muss der Verkäufer den Kaufpreis allerdings erst erstatten, sobald die Ware wieder bei ihm angekommen ist.
Dass das Paket nun mehrere Wochen bei der Post liegt, dürfte eine Ausnahmesituation aufgrund des Streikes sein.
Verkäufer sollte Post anschreiben, dass Paket an den Versender retouniert werden soll und dem Käufer Kaufpreis erstatten.
das Berufen auf das Widerrufsrecht ist aus meiner Sicht nicht richtig.
Besser wäre ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferverzögerung. Eventuell müsste man dem Händler vorher nochmal eine Frist zur Lieferung einräumen.
Eine Ausrede, dass die Lieferverzögerung nicht am Händler liegt, sondern an der streikenden Post wäre in einem Rechtsstreit wenig handfest. Schließlich gibt es mindestens ein halbes Dutzend Lieferdienste, die nicht streikten. Wenn sich der Händler entschließt, sich nur an einen Lieferdienst bindet, so ist das seine unternehmerische Entscheidung, allerdings hat er dann auch die Folgen und Risiken aus dieser unflexiblen Entscheidung zu tragen.