Hallo,
Haftbar ist der, der hier falsche Angaben gemacht hat und zudem vorgetäuscht hat, der Inhaber zu sein (ohne Wissen des ehem. Inhabers).
Das alleine ist schon strafbar.
Bei der Firma M***** ist ein Vertrag mit dem Namen einer
ehemaligen Firma (Einzelunternehmen) abgeschlossen worden ohne
das Wissen des ehem. Inhabers.
Nunmehr berechnet Firma M***** 240 EUR die durch diesen
Vertrag vereinbart wären. Ein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht
stünde nicht zu, da wohl etwas angeklickt wurde, das
ausdrücken würde das es sich um ein Gewerbe handelt.
***wenn ein Button angeklickt wird und damit bestätigt wird, dass der „Vertragspartner“ eine Firma/Unternehmen ist, kann sich derjenige nicht herausreden mit der Behauptung, das Unternehmen sei vor mehr als 12 Jahren schon abgemeldet worden.
Da die Firma unter der der Vertrag abgeschlossen wurde aber
bereits vor 12 Jahren erloschen bzw. abgemeldet wurde, wurde
diesem Vertrag widersprochen. Dieses Recht stünde einem
Privatmann ja zu.
***Aber hier ist kein Privatmann Vertragspartner geworden sein durch das Anklicken des Button bestätigt, dass der Vertragspartner ein Gewerbeunternehmen ist.
Weiss jemand ob der Widerruf rechtens ist oder nicht?
***Widerrufen kann doch nur der Vertragspartner und dass hier ein versuchter Betrug vorliegt, welcher gem. § 263 StGB strafbar ist, müsste doch nicht noch erläutert werden.
Kann es
sein, daß durch bloßes anklicken eines Passuses ein Gewerbe
existiert das schon lange abgemeldet ist?
***Es entsteht dadurch kein Gewerbe aber es wird hier (strafrechtlich) ein Gewerbe vorgetäuscht, um vermutlich aus bisher noch nicht beschriebenen Gründen sich einen „Vorteil“ zu verschaffen.
Da sollte man weniger diskutieren und sich mit dem Unternehmen einigen, bevor hier das Unternehmen dann „zurück schießt“.
si