Widerrufsrecht bei Onlinevertrag

Bei der Firma M***** ist ein Vertrag mit dem Namen einer ehemaligen Firma (Einzelunternehmen) abgeschlossen worden ohne das Wissen des ehem. Inhabers.

Nunmehr berechnet Firma M***** 240 EUR die durch diesen Vertrag vereinbart wären. Ein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht stünde nicht zu, da wohl etwas angeklickt wurde, das ausdrücken würde das es sich um ein Gewerbe handelt.

Da die Firma unter der der Vertrag abgeschlossen wurde aber bereits vor 12 Jahren erloschen bzw. abgemeldet wurde, wurde diesem Vertrag widersprochen. Dieses Recht stünde einem Privatmann ja zu.

Weiss jemand ob der Widerruf rechtens ist oder nicht? Kann es sein, daß durch bloßes anklicken eines Passuses ein Gewerbe existiert das schon lange abgemeldet ist?

Hi,

höchstwahrscheinlich ist gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen, weil es der Annahme von einem gültigen Vertreter der Firma fehlt.

Einfach nach einem Nachweis verlangen mit welcher natürlichen Person der Vertrag geschlossen wurde und den Beweis verlangen, dass diese Person im Auftrag der Firma handeln würde/darf.

Dann vielleicht darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt des „angeblichen“ Vertragsabschlusses keine Firma mit dem angegebenen Namen existierte(weil vor 12 Jahren aufgelöst).
Dann vielleicht noch der Hinweis, das sich vielleicht irgend ein asozialer einen schlechten Scherz erlaubt.

Jede seriöse Firma wird den Vertrag sofort auflösen weil die Vertragsannahme fehlt.

Handelt es sich vielleicht um etwas unseriöses wie „Ihr kostenloser Regionaleintrag sofort“?

MFG

Hallo,

Haftbar ist der, der hier falsche Angaben gemacht hat und zudem vorgetäuscht hat, der Inhaber zu sein (ohne Wissen des ehem. Inhabers).

Das alleine ist schon strafbar.

Bei der Firma M***** ist ein Vertrag mit dem Namen einer
ehemaligen Firma (Einzelunternehmen) abgeschlossen worden ohne
das Wissen des ehem. Inhabers.

Nunmehr berechnet Firma M***** 240 EUR die durch diesen
Vertrag vereinbart wären. Ein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht
stünde nicht zu, da wohl etwas angeklickt wurde, das
ausdrücken würde das es sich um ein Gewerbe handelt.

***wenn ein Button angeklickt wird und damit bestätigt wird, dass der „Vertragspartner“ eine Firma/Unternehmen ist, kann sich derjenige nicht herausreden mit der Behauptung, das Unternehmen sei vor mehr als 12 Jahren schon abgemeldet worden.

Da die Firma unter der der Vertrag abgeschlossen wurde aber
bereits vor 12 Jahren erloschen bzw. abgemeldet wurde, wurde
diesem Vertrag widersprochen. Dieses Recht stünde einem
Privatmann ja zu.

***Aber hier ist kein Privatmann Vertragspartner geworden sein durch das Anklicken des Button bestätigt, dass der Vertragspartner ein Gewerbeunternehmen ist.

Weiss jemand ob der Widerruf rechtens ist oder nicht?

***Widerrufen kann doch nur der Vertragspartner und dass hier ein versuchter Betrug vorliegt, welcher gem. § 263 StGB strafbar ist, müsste doch nicht noch erläutert werden.

Kann es

sein, daß durch bloßes anklicken eines Passuses ein Gewerbe
existiert das schon lange abgemeldet ist?

***Es entsteht dadurch kein Gewerbe aber es wird hier (strafrechtlich) ein Gewerbe vorgetäuscht, um vermutlich aus bisher noch nicht beschriebenen Gründen sich einen „Vorteil“ zu verschaffen.

Da sollte man weniger diskutieren und sich mit dem Unternehmen einigen, bevor hier das Unternehmen dann „zurück schießt“.

si

Und mit dem Seriös scheint das so eine Sache zu sein … Es scheint sowas wie „Ihr kostenloser Regionaleintrag sofort“ … zu sein …

Mittlerweile weiss man es war ein Familienmitglied des ursprünglichen Inhabers. Dieser hatte sich nix dabei gedacht … Dennoch exestiert die Firma ja nicht mehr seit 12 Jahren… Und als Privatmann sollte man doch Widerrufen können …

Haftbar ist der, der hier falsche Angaben gemacht hat und
zudem vorgetäuscht hat, der Inhaber zu sein (ohne Wissen des
ehem. Inhabers).

Ohne Wissen des ehem. Inhabers war es ja, aber wie man mittlerweile vermutet war es ein Familienmitglied der das eingetragen hatte…

***wenn ein Button angeklickt wird und damit bestätigt wird,
dass der „Vertragspartner“ eine Firma/Unternehmen ist, kann
sich derjenige nicht herausreden mit der Behauptung, das
Unternehmen sei vor mehr als 12 Jahren schon abgemeldet
worden.

Also hat die Firma M***** nicht nötig einen Nachweis zu fordern (z.B. Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug)

***Aber hier ist kein Privatmann Vertragspartner geworden sein
durch das Anklicken des Button bestätigt, dass der
Vertragspartner ein Gewerbeunternehmen ist.

Was aber nachweislich nicht stimmt.

***Widerrufen kann doch nur der Vertragspartner und dass hier
ein versuchter Betrug vorliegt, welcher gem. § 263 StGB
strafbar ist, müsste doch nicht noch erläutert werden.

sicher … s.o.

***Es entsteht dadurch kein Gewerbe aber es wird hier
(strafrechtlich) ein Gewerbe vorgetäuscht, um vermutlich aus
bisher noch nicht beschriebenen Gründen sich einen „Vorteil“
zu verschaffen.

Keine Ahnung warum und wieso. Vielleicht war irgendwas als Lockangebot angezeigt und man wollte mehr erfahren … Vermutung

Da sollte man weniger diskutieren und sich mit dem Unternehmen
einigen, bevor hier das Unternehmen dann „zurück schießt“.

die aber lassen nicht mit sich reden. Es soll Anzeige durch den Schuldner erstattet werden und diese dann eingeschickt werden … Bin etwas ratlos