Widerrufsrecht bei Reisen

Hallo,

ich habe über das Internet nach einem Pauschalangebot für zwei Personen angefragt. Ich habe dann telefonisch zugesagt, mußte über EMail meine Ausweisnummer und mein Geburtsdatum angeben, damit man mir die Rechnung schicken konnte. Jetzt habe ich die Rechnung bekommen, möchte jetzt aber nicht mehr, weil wir sehr schlechtes über den Anbieter GTI Travel gelesen haben. Als ich dort anrief hieß es, daß ich dann 60% Stornogebühren zahlen müsse. Ein Freund von mir hingegen meinte, daß es doch auch ein Widerrufsrecht geben müsse und dies sei unabhängig von den AGBs der Firma, da es gestzlich vorgeschrieben sei. Ich habe die Rechnung am Montag bekommen. Zeit zu widerrufen habe ich noch, aber mit Erfolg. Kennst Du Dich damit aus? Zahle ich keine Gebühren, wenn ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache. Habe ich tatsächlich Widerrufsrecht? Bitte nicht verwechseln mit Storno. Vielen Dank im Voraus.

Gruß

M. Guenduez

Hi Muammer,

grundsätzlich hast Du ein Widerrufsrecht, wenn Du über das Internet und/oder Telefon bestellt hast.

Aber: Das hast Du nicht gemäß §312b BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html) bei Verträgen „über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen

Das wird bei Dir der Fall sein.

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

wie schon im Forum ‚Reisen‘ geschrieben…
Bei Reisen im Internet gibt es Widerrufsrecht! Das ist ein Irrglaube.

Wie ja selbst geschrieben:
…ich habe dann telefonisch zugesagt… - damit ist in jedem Fall der Reisevertrag rechtskräftig zustande gekommen.

Dieses Thema wurde hier schon mehrmals behandelt.
Peter

nochmals grundsätzlich
betrifft nur Reisen:

a) völlig eindeutig - lediglich eine Beweisführung: am Telefon!

Werden sich beide einig über Reiseziel, Leistung(en), Preis, Termin usw. und der Kunde sagt am Telefon: ja, ich bin mit diesem Angebot einverstanden und buche es - dann ist der Vertrag zustande gekommen mit all seinen Bestimmungen!

Kann das Reisebüro beweisen (Mithören eines Kollegen, Details wie Adresse, Zahlungskonditionen u.ä.), dass telefonisch fix gebucht wurde, dann ist der Vertrag hieb und stichfest.

Ein einziger „Anker“ wäre: wurde auf die dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Reisebedingungen (AGB oder ARB) nicht hingewiesen bzw. zwar hingewiesen, aber vom Kunden nicht eindeutig akzeptiert, dann kann man das Zustandekommen des Vertrages sehr wohl anfechten. Denn diese AGB sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages!

b) beim Internet im Grunde gleich:

Durch Anklicken bucht man die gewünschten Leistungen, in der Regel klickt man auch an, die allgemeinen Reisebedingungen zu aktzeptieren, gibt vielleicht sogar die Kreditkartennummer an - dann ist ebenfalls eindeutig der Vertrag abgeschlossen!

Auch hier gibt es einen Rettungsanker: Drucken Sie sich die Bildschirmdaten aus - weichen diese von der Buchungsbestätigung ab, ist natürlich ein kostenloses Rücktrittsrecht.

mfg
Peter Krackowizer