Hallo,
A bucht ein Seminar bei B über das Internet und widerruft das wenige Tage später per email, also innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist.
B bestreitet das Widerrufsrecht des A gem. § 312d Abs. 4 BGB und beruft sich auf die Bestimmung „nicht bei Verträgen … die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können“.
Bis zum Beginn des Seminars sind es zum Zeitpunkt des Widerrufs noch mehr als 2 Wochen.
Wer ist im Recht?
Schönen Gruß
Jörg