Widerrufsrecht bei Strümpfen

Hallo zusammen,

wenn ich im Internet Strümpfe bestelle, darf ich diese dann auch auspacken und anprobieren? Darf der Verkäufer nach einer Anprobe die Rückzahlung verweigern (Gesetzangabe?)?

Danke.

Hallo!

Nur wenige Produkte sind von dem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgenommen, etwa aus hygienischen Gründen oder bei Maßanfertigungen.

Da m.E. im Ladengeschäft sogar Unterwäsche anprobiert werden kann (muss!) besteht bei Strümpfen kein grundsätzlich anderes Hygieneproblem.
Selbst wenn die Verpackung dabei beschädigt würde,ist das kein Ausschlussgrund.

In der Regel gelangen Rückläufer sowieso nicht mehr in den regulären Handel.

MfG
duck313

Hallo!

Da m.E. im Ladengeschäft sogar Unterwäsche anprobiert werden
kann (muss!) besteht bei Strümpfen kein grundsätzlich anderes
Hygieneproblem.

Und da bist Du Dir sicher? Veschiedene Gerichte sind da anderer Meinung. " Im Übrigen, so das Gericht weiter, sei auch ein Recht auf Umtausch von Unterwäsche in der Praxis regelmäßig ausgeschlossen, da ein Anprobieren möglicherweise eine Aufnahme in das Verkaufssortiment unzumutbar mache." (Az.:155 C 18514/11).

lg
Richard

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