Widerrufsrecht bei Verträgen

wir bekamen ein Angebot für ein Gartentor, haben unterschrieben,die anschließende Aufragsbestätigung nicht mehr und wollten vom Auftrag zurücktreten. Jetzt heißt es: mit der Unterschrift unter dem Angebot wäre ich einen Werksvertrag eingegangen und ein Widerruf wäre nicht möglich. Wer kann mir weiterhelfen?

wir bekamen ein Angebot für ein Gartentor, haben
unterschrieben,die anschließende Aufragsbestätigung :nicht mehr
und wollten vom Auftrag zurücktreten. Jetzt heißt :es: mit der
Unterschrift unter dem Angebot wäre ich einen :Werksvertrag
eingegangen

Darum heisst es AUFTRAGSbestätigung. Warum unterschreibt man etwas wenn man es dann nicht haben will?

und ein Widerruf wäre nicht möglich.

Warum soll denn vom Vertrag zurückgetreten werden???

Wer kann mir
weiterhelfen?

Ohne weitere Infos leider ich zumindest erstmal nicht.