Hallo Wissende,mal angenommen 2 Mädels haben eine Physiopraxis und unterschreiben fälschlicherweise einen Eintrag ins Gewerberegister,soll heissen gewerbeanzeige überall zu finden,stellen dann fest das wollen sie nicht,legen am Tag danach Widerspruch ein,Brief per Einschreiben,jemand meint aber als Gewerbetreibender kann man keinen Widerspruch einlegen,was meint ihr dazu?
Gwynifer sagt danke für eure Meinungen
Hallo!
Ja - stimmt!
Gruß
Falke
Hallo
ernsthaft,wieso das denn?ich dachte jeder hat die Möglichkeit einen Vertrag zu widerrufen,jetzt bin ich baff…
Gruß
Gwynifer
Hallo
ernsthaft,wieso das denn?ich dachte jeder hat die Möglichkeit
einen Vertrag zu widerrufen,jetzt bin ich baff…
Hi,
weil die Gesetzgebung nur im sehr begrenzten Rahmen für Verbraucher ein Widerrufsrecht vorsieht. Typischerweise für Haustür- und Internetgeschäfte.
Selbst wenn man in einem Kaufhaus eine Jacke kauft, hat man kein Widerrufsrecht, es sei denn das Kaufhaus räumt einen dieses in seinen AGB ein.
Ein generelles Widerrufsrecht gibt es nicht und unter nicht Verbrauchern erst recht nicht. Ausnahmen sind immer dann, wenn man dies vertraglich so vereinbart oder dies in den AGB steht.
Gruß
Tina
Hallo,
kein Widerrufsrecht, aber womöglich ein Anfechtungsrecht wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Das gilt aber nur in eng begrenzten Fällen. Passiert auch Deppen Mitarbeitern bei uns regelmäßig, wir zahlen trotzdem nie und sind auch noch nie verklagt worden.
http://www.flemer-flemer.de/index.php?option=com_con…
VG
EK
Guten Morgen,aha also Füße still halten,Mahnungen ignorieren und warten;danke für den Tip!!
Gruß
Gwynifer
Guten Morgen,aha also Füße still halten,Mahnungen ignorieren
und warten;danke für den Tip!!
Hi,
das habe ich nicht gesagt, es gibt nur kein Widerrufsrecht, in Deutschland gilt: Verträge sind einzuhalten.
Ansonsten lies Dir durch, was EK geschrieben hat.
Gruß
Tina
danke trotzdem,ich find es nur befremdlich das ein Gewerbetreibender der einen Vertrag unterzeichnet wofür auch immer den nicht widerrufen kann;
Lieben Gruß
Gwynifer
Was ist daran befremdlich?
Hallo,
danke trotzdem,ich find es nur befremdlich das ein
Gewerbetreibender der einen Vertrag unterzeichnet wofür auch
immer den nicht widerrufen kann;
was ist daran befremdlich? Verträge sind zu halten, das gilt im übrigen grundsätzlich nicht nur für Unternehmer sondern auch für Verbraucher.
Wozu bedürfte es Verträge, mit denen sich die Parteien ja zu etwas verpflichten, wenn diese Verpflichtung einfach von einer Partei widerrufen werden könnte?
Wenn das Dein Wunschdenken ist, dürftest Du ja auch nichts dagegen haben,
wenn Du mit Koffer am Flughafen stehst um Deinen Jahresurlaub anzutreten, um dann zu erfahren, dass der Reiseveranstalter den Reise-Vertrag widerrufen hat,
wenn Du mit voll beladenem Umzugswagen vor der neuen Wohnung stehst, um dann zu erfahren, dass der Vermieter den Mietvertrag widerrufen hat,
wenn Dir der Bäcker das soeben verkaufte Brötchen wieder aus der Hand reißt, weil er den Kauf-Vertrag soeben widerrufen hat
usw. usw.
Ein Widerrufsrecht besteht nur in sehr wenigen Einzelfällen. Es ist zwar so, dass der Glaube, jeden Vertrag binnen X Tagen widerrufen zu können, scheinbar nicht ausrottbar ist. Trotzdem gibt es ein solches Recht nicht. Jeder, der in der Lage ist einen Stift zu führen und somit seine Unterschrift unter einen Vertrag setzen zu können, sollte das aber eigentlich wissen. Und Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiter erlauben in ihrem Namen etwas zu unterschreiben, sollten davon ausgehen, dass die Mitarbeiter sich über die Konsequenzen im klaren sind.
Gruß
S.J.
Hallo,
glaub befremdlich war das falsche Wort;meinte wenn ich z.B. eine versicherung abschließe habe ich 14 Tage die Möglichkeit den Vertragsabschluss zu widerrufen und ich dachte schlicht das ginge bei dieser Vertragsvereinbarung auch;war eben falsch gedacht!
Gruß
Gwynifer
Hallo,
hinzu kommt noch: Von einem Gewerbetreibenden wird erwartet, dass er sich im Geschäftsleben auskennt, und über entsprechenden Ausbildung/Erfahrung verfügt, weil er tagtäglich mit rechtlich relevanten Dingen in entsprechenden finanziellen Größenordnungen zu tun hat, also eben gerade nicht der „dumme“ private Endverbraucher ist, der nur einmal im Jahr einen schriftlichen Vertrag in die Hände bekommt.
Jetzt sieht die Realität heute natürlich leider anders aus. Der ausgebildete Kaufmann ist eine aussterbende Gattung unter den Selbständigen, und gerade viele nicht Handel treibende Selbständige haben überhaupt nie selbst im Rahmen ggf. sehr anspruchsvoller fachlicher Ausbildungen eine ausreichende Protion „Recht und Wirtschaft“ abbekommen, die man eigentlich bräuchte, um nicht gleich mit dem ersten Miet- oder Arbeitsvertrag, der ersten Warenbestellung, … auf die Nase zu fallen. Daher kann jedem Selbständigen nur dringend ans Herz gelegt werden, sich dieses Basiswissen selbst im Internet/durch Bücher anzulesen, und sich insbesondere für den Fall des Falles auch schon mal einen Anwaltskollegen zu suchen, dem man für kleines Geld das ein oder andere Loch in den Bauch fragen kann, wenn mal wieder Dinge in der Post sind, mit denen man nichts anzufangen weiß.
Gruß vom Wiz
Ja das stimmt leider, denn die beiden haben das als was völlig anderes angesehen und dann erst hinterher festgestellt was das war;ein sofortiger Widerruf meinerseits per Fax und Einschreiben blieb dann ohne Wirkung;
Gruß
Gwynifer