Widerrufsrecht beim Bauvertrag

Hallo zusammen,

leider waren wir so doof und haben einen Bauvertrag vorzeitig und voreilig unterschrieben. Die Bank sagt nun, dass das Haus mit ca. 17.000 € überteuert ist.

Wir hatten im Vorfeld schon Vergleichsangebote eingeholt und fanden den Preis für das Haus angemessen.

Irgendwie fühlen wir uns jetzt jedoch „über den Leisten gezogen“ und würden gerne vom Bauvertrag zurücktreten. Leider ist das laut Vertrag nur möglich, wenn die Finanzierung nicht klappt - und die funktioniert jedoch.

Gibt es hier ein 14-tätiges Rücktrittsrecht wie bei anderen Verträgen auch?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Kurz und Knapp: Nein
Hallo,
Da ist nichts zu machen, eine Rücktritts- oder Umtauschfrist gibt es bei Häusern nicht.
Eine Beratung von einem Baufachmann hätte euch vielleicht 1000,- Euro gekostet, wenn überhaupt, aber dafür eine Menge Geld eingespart.
Ich schreibe es ja ständig hier ins Forum.
Freundlichst,
Frank Scholtysek

leider waren wir so doof und haben einen Bauvertrag vorzeitig
und voreilig unterschrieben. Die Bank sagt nun, dass das Haus
mit ca. 17.000 € überteuert ist.

Was heißt „überteuert“ ? Der Beleihungswert, den die Bank errechnet, ist immer niedriger als der Kauf- oder Baupreis eines Hauses. Außerdem rechnen Banken mit Pauschalwerten und berücksichtigen Besonderheiten bei Haus und seiner Ausstattung nicht. Da Ihr Preisvergleiche angestellt habt, würde ich der Aussage der Bank nicht allzu viel Bedeutung einräumen.

Hallo,

schön zu hören, dass die Bank das anders rechnet. Wir hatten da schon Panik ;O)

PS: Der Berater vom Bauherrenschutzbund fand den Preis allerdings nicht überteuert (haben uns schon vorher beraten lassen). Nur das mit der Bank hat uns stuzig gemacht. Man misstraut dann immer schnell.

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Liebe Grüße

Sandra

Und wieder der ‚14-tägiges Rücktrittsrecht‘-Irrtum

Gibt es hier ein 14-tätiges Rücktrittsrecht wie bei anderen
Verträgen auch?

Und wieder dieser weitverbreitete Irrtum:

Mit Ausnahme von Haustür- und Fernabsatzgeschäften gibt *kein* allgemeines Rücktrittsrecht (wenn es nicht beim Kauf explizit vereinbart wurde)!

Gruß
Christian

Ich schreibe es ja ständig hier ins Forum.

In der Hoffung, daß dich jemand beauftragt?

fragt sich elmore

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