Widerrufsrecht beim defektem Handy

Hallo,

ein Bekannter von mir hat am 6.Januar einen Mobilfunkvertrag + Nokia Lumia 1020
abgeschloßen bei einem online Mobilfunk-Anbieter.

Recht schnell hat er das Gerät defekt erhalten.

Also veruschte er die Webseite mehrmals telefonisch zu erreichen,
doch jedesmal war es besetzt.

Auf der Seite www.sparhandy.de/service-reparatur.html gibts
eine Auswahl zwischen „Handy kaputt?“ und „Handy zurückgeben?“.
Leider habe er auf „Handy kaputt?“ geklickt und schrieb dann
Sparhandy eine E-Mail das er das Handy reklamiere und fragte direkt
wie das mit seinem Widerrufsrecht aussieht. Sparhandy meinte nach
Feststellung des Defekts würde er ein Widerrufsrecht bekommen. 

Er schrieb danach ein oder zwei E-Mails das er vergeblich auf das
Handy warte.
Doch er sollte sich gedulden, Sparhandy schrieb: ,Da Sie das Gerät
an den Reparaturdienst eingesendet haben und nicht direkt an uns,
wird Ihnen wohl ein repariertes Gerät geliefert. Bitte warten Sie die
Lieferung ab. Bei weiteren Problemen, setzen Sie sich bitte erneut
mit uns in Verbindung."

Er meldete sich und erwähnte das ich auf der Website auf „Handy
kaputt“ geklickt hatte da ich ein defektes Gerät erhalten hatte, er
hatte ja keine Ahnung das es für die einen Unterschied macht, er
dachte das wenn er es Absende sowieso alles erstmal zu Sparhandy
ankommt und die es dann weiterleiten. 

Wenig später erhielt er von Sparhandy diese E-Mail :
,Bei einem Defekt ist über folgendem Link auch eine
Retoure möglich www.sparhandy.de/service-reparatur.html Sollten Sie sich nicht hierfür entschieden haben und das Gerät zur
Reparatur eingesendet wurde, können wir den Vorgang nicht
beschleunigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anliegen
bzgl. eines Neuversandes erst nach Prüfung des Gerätes durch unsere
Fachabteilung möglich ist.Gerne können Sie uns nach Erhalt des Lumia
1020 vom Reparaturdienstleister nochmals kontaktieren bzw. das Gerät
zusenden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."

Er habe dann das Gerät vom Reperatur-Service erhalten, da er die
SIM-Karte noch nicht aktiviert hatte und es dringend musste bis zum
31.01.14 damit der Vertrag sich nicht um 10€ erhöht, nutzte er das
Handy und stellte fest, der Autofokus ist immernoch defekt.

Er habe es dann wieder eingepackt und als Retoure auf Sparhandy.de
gemeldet und verschickt. Eine Woche später erhielt er die Nachricht:

,Sie haben Ihr defektes Handy nicht an Ihren Absender, Sparhandy
GmbH, gesendet sondern an den Servicepartner für Reparaturen.
Durch die erfolgte Reparatur sind die Grundlagen für einen
Neuwarendefekt  sprich für einen Austausch in ein neues Handy nicht
mehr erfüllt.Der Hersteller ist aber der Nachbesserung im Rahmen
einer nachgekommen und Sie haben somit wieder ein funktionierendes
Nokia Gerät vorliegen. 
Daher lehnen wir einen Austausch in neues Nokia Lumia 1020 ab. 

Sie erhalten Ihr Gerät in den nächsten Tagen per DHL zurück."

Meine Frage lautet, hat man ein Anspruch auf mein Widerrufsrecht?
Das Gerät wurde immer kurzfristig zurück geschickt.

Danke für das lesen und großes Danke für die Antworten schonmal.

Rechtsberatung erfolgt durch Juristen…
Die Rechtsberratung durch Laien ist illegal…

Hallo,
zum einfachen Verständnis, da ich selbst Händler bin (und deshalb durchaus antworten darf). Das Widerrufsrecht ist das Recht, die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne vorherige Reklamation (bis zur Änderung des Rechts im Sommer 2014) und ohne Angabe von Gründen kostenlos zurück zu senden.
Das hat mit der Reparatur, d. h. der Nutzung des Geräts und anschließender Reklamation nichts zu tun. Das betrifft dann die Gewährleistung des Händlers bzw. die Garantie des Herstellers.
Trotzdem viel Erfolg.
Markus Scheurer

Hallo.

Wie schon beschrieben tritt das Wiederrufsrecht mit der Reklamation und Reparatur des Gerätes nicht mehr in Kraft.
Hier hilft der nächste Nokia- Service Point sicher kompetenter um das Problem beseitigen zu können.
Hier findet man den nächsten „Nokia Care Point“ in seiner Nähe
http://www.nokia.com/de-de/support-haendlersuche/

Wir hoffen, wir konnten Ihnen helfen und freuen uns auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr mobile-laden.com - Team

Wie schon beschrieben tritt das Wiederrufsrecht mit der
Reklamation und Reparatur des Gerätes nicht mehr in Kraft.

komisch. ich kann diese einschränkung im gesetz nirgendwo finden. gibt es da eine neue rechtsprechung oder ein neues gesetz?

lies mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

im gegenteil widerspricht es gerade dem sinn des gesetzes, wenn durch eine reparatur das widerrufsrecht ausgehebelt würde.

also: worauf beruht deine behauptung?

@testare_:
Wie schon beschrieben, besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Gewährleistung und Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht ist die Möglichkeit, bei telefonischen oder Internet-Bestellungen / -Verträgen / -Käufen innerhalb von 14 Tagen davon zurück zu treten. Bei Waren-Bestellung reicht’s (bislang), die Ware zurück zu schicken.
Wurde das Gerät bereits benutzt und Mängel festgestellt, dann hat das mit der Gewährleistung zu tun. Bedeutet: Der Händler muss dafür sorgen, dass die Ware im beschriebenen Zustand funktioniert. Indem ein Tausch erfolgt, die Ware repapiert wird oder ansonsten das Geld erstattet wird.
Das geht auch klar aus den Gesetzen hervor. Kann man auch im Netz recherchieren.

@testare_:
Wie schon beschrieben, besteht ein wesentlicher Unterschied
zwischen Gewährleistung und Widerrufsrecht.

das musst du mir nicht erzählen. bin ja nicht erst seit gestern hier.

es ging mir darum, ob die beseitigung eines mangels durch den lieferanten das widerrufsrecht außer kraft setzt. und das möchte ich bis zum beweis des gegenteils eben anzweifeln. im gesetz ist das jedenfalls nicht zu finden. vielleicht in einem kommentar oder urteil dazu - aber beides kenne ich nicht.