wenn ich von einem Händler einen Artikel gekauft habe,
habe ich ja als Verbraucher (also privater Käufer) ein
Widerrufsrecht. In den AGBs oder Texten dazu steht immer
die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Heisst
dass ich muss den Artikel zahlen, zuschicken lassen und
kann DANN erst von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?
Oder kann ich direkt nach Auktionsende dem Verkäufer mitteilen,
dass ich diesen Artikel nicht haben will?
Vielen Dank, blicke da nicht ganz durch…
LG
Alex
P.S.: Hat nix mit dem Laptop weiter unten zu tun, der Verkäufer
hat sich dazu bereiterklärt die Sache friedlich beizulegen
oder kann ich direkt nach Auktionsende dem Verkäufer
mitteilen,
dass ich diesen Artikel nicht haben will?
Vielen Dank, blicke da nicht ganz durch…
Ich auch nicht.
Weshalb steigert jemand auf einen Artikel, wenn er den ohne ihn auch nur im entferntesten angesehen, daran gerochen, oder augenscheinlich Begutachtet hat zurückgeben will???
Wäre für die Beantwortung der Frage wichtig.
Gruß running
Weshalb steigert jemand auf einen Artikel, wenn er den ohne
ihn auch nur im entferntesten angesehen, daran gerochen, oder
augenscheinlich Begutachtet hat zurückgeben will???
Wäre für die Beantwortung der Frage wichtig.
Weil jemand z.B. bei einem Sofort-Kaufen Angebot auf Preis-
Vorschlagen einen Preis vorgeschlagen hat (zum ersten Mal
diese Funktion benutzt hat…) und der Meinung war es kommt
noch irgendeine Bestätigung. Danach hat er festgestellt, dass
sich unter seinen gekauften Artikeln plötzlich ein Laptop
befindet. Dabei wollte er nur checken ob der Verkäufer mit
dem Preis einverstanden ist. LOL war er offensichtlich…
So das peinliche ist vorbei, jetzt wieder in der ICH-Form
Problem ist, Schleppi hat US-Tastatur und Speicher muss
aufgerüstet werden. Wollte zuerst die Preise für Speicher
checken und ne deutsche Tastatur besorgen (Aufkleber steh ich
nicht so drauf) und deshalb abklären ob der Verkäufer mit dem
von mir genannten Preis einverstanden ist.
In den AGBs oder Texten dazu steht immer
die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware.
Das soll zum Vorteil des Kunden sein, da sich die Frist so zu seinen Gunsten verlängert. Andernfalls könnte der VK ja den Versand böswillig verzögern und so die Frist verkürzen.
Es sollte kein Problem sein vor dem Versand vom Kauf zurückzutreten. So hat der VK Aufwand gespart und kann das Teil neu einstellen.
Heisst
dass ich muss den Artikel zahlen, zuschicken lassen und
kann DANN erst von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?
Oder kann ich direkt nach Auktionsende dem Verkäufer
mitteilen,
dass ich diesen Artikel nicht haben will?
Mal das Gehirn eingeschaltet: Unabhängig vom Widerrufsrecht wird sich jeder Händler bedanken wenn er den Widerruf bekommt bevor die Ware versandt wurde.