Hallo,
wie schon in der Überschrift steht, gibt es ein Widerrufsrecht, oder etwas in der Art, für Gewerbetreibende?
Hallo,
wie schon in der Überschrift steht, gibt es ein Widerrufsrecht, oder etwas in der Art, für Gewerbetreibende?
Widerrufsrecht was die Steuerbescheide angheht? Oder verkaufte Waren? Oder Preisgestaltung? Oder Augenfarbe?
Hallo,
wie schon in der Überschrift steht, gibt es ein
Widerrufsrecht, oder etwas in der Art, für Gewerbetreibende?
Bei Artikel die bestellt wurden vom Gewerbetreibenden.
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Hi,
mal eine Bitte vorab:
Ein wenig Höflichkeit stünde auch dir gut zu Gesicht. Und lösch bitte den Rest des Textes, der nicht mehr als Antwort benötigt wird.
Danke.
Bei Artikel die bestellt wurden vom Gewerbetreibenden.
Ein wenig mehr an Informationen hat auch was für sich.
Wenn du das Fernabsatzgesetz meinst:
http://www.widerrufsrecht.info/fernabsatzgesetz/fern…
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Fernabsatzgesetz-Tex…
Das schützt den Verbraucher.
Wenn es kein Fernabsatz war, was wurde zwischen Verkaäufer und Käufer vereinbart? Aber auch das kannst nur du wissen.
mfg Ulrich
Ich meine bei Vertägen zwischen 2 Kaufleuten. Kein Privatverkauf.
Hallo!
Ich meine bei Vertägen zwischen 2 Kaufleuten. Kein
Privatverkauf.
Verträge werden geschlossen, damit sich die Vertragspartner daran halten. Das gilt ganz allgemein, unabhängig davon, ob einer oder alle Vertragschließenden Privatleute oder Gewerbetreibende sind.
Niemand ist gehindert, in einen Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit einzubauen. Ansonsten spielt sich mit Widerruf nichts ab.
Es gibt den Sonderfall des Haustürgeschäfts und des Fernabsatzes, mit dem Menschen, die für ihren privaten Bedarf ein Vertragsverhältnis eingehen, vor Überrumpelung geschützt werden sollen und sich deshalb noch einmal überlegen können, ob sie den Vertrag auch wirklich wollen. Bei Verträgen zwischen Kaufleuten, die in ihrer Eigenschaft als Kaufleute handeln, gibt es keine Schutzbestimmungen.
Gruß
Wolfgang
Hallo „Experten“
warum beantwortet Ihr Fragen, aus denen nichts, aber auch absolut nichts hervorgeht, in die aber ALLES hinein interpretiert werden kann.
Das ist ja toll, wenn Ihr hierzu lange Beiträge schreibt, aber zu welchen Fragen denn eigentlich?
Hier ist mal die Rede von Gewerbetreibenden, dann mal wieder von Kaufleuten, dann wird das Fernabsatzgesetz genannt, das hier gar nicht erst anwendbar ist… und und und
Dieses Beispiel zeigt ganz deutlich, dass sich jeder auf seine Weise irgendeine beliebige Frage entwickelte und die dann beantwortete… habt Ihr denn nichts Besseres zu tun?
MfG
BEBOUB