Ein Dienstleister überlässt einem Kunden eine Maschine; hierfür wird über einen längeren Zeitraum eine monatliche Miete erhoben. In den AGB’s findet sich der Hinweis, dass der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann, sofern auf ein größeres Angebot des Dienstleisters „upgegradet“ wird.
Ist das so zu verstehen, dass nach Abschluß des Vertrages mit extrem langer Mindestlaufzeit selbiger gekündigt werden kann und der neue, „upgegradete“ sofort nach Abschluß mit Einhaltung der Widerrufsfrist gekündigt werden kann und man aus der ganzen Sache raus ist?
Vorliegend gibt es wahrscheinlich gar kein Widerrufsrecht. Sollte es aber doch eines geben, so wäre der Vertrag wohl dahin auszulegen, dass der alte Vertrag nur dann endet, wenn wirklich ein neuer abgeschlossen und ohne Widerruf weitergeführt wird.
Funktioniert nicht
Hallo,
Ein Dienstleister überlässt einem Kunden eine Maschine;
hierfür wird über einen längeren Zeitraum eine monatliche
Miete erhoben. In den AGB’s findet sich der Hinweis, dass der
Vertrag jederzeit gekündigt werden kann, sofern auf ein
größeres Angebot des Dienstleisters „upgegradet“ wird.
zunächst stellt sich die Frage, ob der Mieter der Maschine Verbraucher im Sinne des BGB ist, denn nur dann bestünde ein Widerrufsrecht.
Ist das so zu verstehen, dass nach Abschluß des Vertrages mit
extrem langer Mindestlaufzeit selbiger gekündigt werden kann
und der neue, „upgegradete“ sofort nach Abschluß mit
Einhaltung der Widerrufsfrist gekündigt werden kann und man
aus der ganzen Sache raus ist?
Nö. Der Gesetzgeber hat da Vorsorge getroffen. Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html Abs. 4
Gruß
S.J.