wie schaut das Widerrufsrecht eines Kunden beim Kauf eines Handys durch Vertragsverlängerung aus??
Laut einem bekannten Mobilfunkunternehmen ist dies offensichtlich nur aus Kulanzgründen möglich…
Angenommen man wird schlecht beraten und kauft dann ein bestimmtes Handy aufgrund der Beratung…man packt es zu Hause aus und lädt es sachgerecht über nacht auf. Am nächsten tag merkt man, dass man schlecht beraten wurde und das Handy bescheiden ist. Das kann doch nicht sein das man dann nicht die möglichkeit hat es zurück zu geben sondern hat ein ganz normales 14 tägiges Widerrufsrecht ohne Angave eines bestimmten Grundes sogar?!
Das kann doch nicht sein das man dann nicht
die möglichkeit hat es zurück zu geben sondern hat ein ganz
normales 14 tägiges Widerrufsrecht ohne Angave eines
bestimmten Grundes sogar?!
Was ist ein „ganz normales 14 tägiges Widerrufsrecht“?
Das gibt es so nicht (außer bei Versandgeschäften).
im grunde genommen geht es nicht um den vertrag an sich,
sondern um das bei vertragsverlängerung erhaltene handy?
genau!
Angenommen die Beratung war falsch bzw der Berater hätte gesagt „Das Handy ist besser“. Das ist zwar auslegungssache aber wenn dann das Handy eine Hand voll Funktionen weniger hat als das Vorgängermodell dann kann ein Handy von mir aus eine doppelt so hoch auflösende Kamera haben aber es ist nicht besser als das andere weil ich damit nichtmehr die Sachen machen kann welche ich mit dem alten gemacht habe.
Angenommen ein Berater würde das Handy aus dem Karton holen und anschalten und der Kunde kann es sich anschauen, ok…aber wenn das so nicht ist?
Angenommen ein Berater würde das Handy aus dem Karton holen
und anschalten und der Kunde kann es sich anschauen, ok…aber
wenn das so nicht ist?
Dann fragt der Kunde, ob der Berater das Handy aus dem karton hoplen kann oder ob er ein Vorführgerät hat oder was auch immer. Das schöne an solchen Geschäften ist ja, dass man sich stundenlang darin aufhalten und alles anschauen kann. Man kann den verkäufer hinter sich her laufen lassen und ihn auffordern, jede Handyfunktion einzeln aufzurufen, andernfalls man eben nicht in diesem Laden kauft.
Wenn man aber kauft, dann kauft man. So ein bißchen Sicherheit muss der Ladenbesitzer auch haben.
finde ich auch.
Reklamieren kann man (manchmal leider) nur nicht zugesicherte Eigenschaften oder Defekte.
„Das Handy ist besser“ gilt nicht als zuges. Eigenschaft.
Der Verkäufer ist Berater und nicht Entscheider.
Der Verkäufer gibt technische Werte und eigene Ansichten zum Vergleich.Er muss bei eigener Ansicht aber nicht jedes mal sage „ich bin der Meinung“, weil das Blödsinn wäre.
Es ist allgemeinverständlich, dass Bewertungen, die nicht speziell durch einen nachvollziehbaren Vergleich begründet werden, immer private Meinungsäußerungen sind.
Das ist im Leben halt anders als hier im Board.
Der Kunde entscheidet und kann Fehlentscheidungen nicht anderen anlasten.
private meinung BJ
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