Hallo Gemeinde,
wie sieht es mit dem gängigen 14tägigen Widerrufsrechtes im Internet aus, speziell z.B. bei kostenpflichtigen Partnerbörsen? Im aktuellen Fall soll man tatsächlich nach fristgerechter Kündigung (14 Tage) weiterhin das halbe Jahr weiterbezahlen.
vielen Dank im voraus
Dan
Hallo,
nicht Kündigung, sondern Widerruf!
Ich würde immer empfehlen, einen Widerruf schriftlich am besten mit Einschreiben zu schicken, da man im Zweifel selbst beweisen muss, dass man ihn abgeschickt hat.
Einfachere Möglichkeit: Widerrufen und Bestätigung per E-Mail erbitten. Die Bestätigungsmail gut aufheben!
Kommt keine Bestätigung innerhalb der 2 Wochen-Frist, bleibt nur Variante 1 - und zwar auch noch innerhalb der Frist!
Gruß Holger