Hallo Zusammen!
Online-Shopbetreiber A aus Deutschland gewährt bei Bestellungen ein Zwei-Wochen-Widerrufsrecht nach dem BGB.
Nun bestellen aber auch Kunden aus Österreich bei Ihm. Da dort nur ein 7-Tage-Widerrufsrecht gilt, hat er in seine Widerrufsbelehrung zum Abschluss den Hinweis aufgenommen:
Zitat:
„Widerrufsrecht für andere EU-Mitgliedsstaaten:
Österreich:
Die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage, beginnend mit dem Eingang der Ware beim Empfänger. Im Falle von Dienstleistungen beginnt der Fristenlauf mit dem Tage des Vertragsschlusses. Erfolgt ein Widerruf, so sind dem Verbraucher bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückzuerstatten. Der Verbraucher hat die direkten Kosten der Warenrücksendung zu tragen.“
Ist das Ganze so rechtens oder muss er Kunden aus Österreich auch das Zwei-Wochen-Widerrufsrecht gewähren?
Rechtswahl ist folgende:
Zitat:
„Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Kunden, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.“
Vielen Dank im Voraus!