Guten Abend liebe Experten.
Folgender Sachverhalt.
Ich habe eine Sportbremsanlage im 4-Stelligen € Bereich gekauft (bezieht sich auf die 40 € Klausel) und vom Händler erhalten (Neuware mit Garantie und Rückgaberecht usw).
Der Artikel kam bei mir an, war jedoch anders als auf den Bildern im Onlineshop.
Unabhängig davon, dass der Artikel jetzt anders war als auf den Bildern, habe ich ja sowieso ein 14 tägiges Rückgaberecht (auch ohne Angaben von Gründen). Ich habe die Gründe trotzdem genannt und die Ware zurückgeschickt.
Die Versandkosten ZU mir, hat der Händler übernommen (Zitat: in solchen Preisbereichen übernehmen wir das).
Ich habe das Paket nicht „unfrei“ zurückgesendet, sondern selber bezahlt und den Verkäufer gebeten, dies bei der Rückzahlung zu verrechnen (mit Angabe des Versandpreises).
Jetzt sagt der Händler „Sie haben doch gar keinen Versand bezahlt damals“.
Bei der 40 Euro Klausel geht es doch aber nicht um die Versandkosten (Händler->Ich), sondern lediglich um die Kosten des Rückversandes von Mir->Händler … oder?
Wenn der Händler mir aus freien Stücken die Versandkosten zu mir übernimmt, heißt das doch nicht, dass er mir den Rückversand nicht trotzdem bezahlen muss.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Beste Grüße,
Simon
Hi die rücksendeklausel ist immer Bestandteil der AGB des Händlers. viele haben die kostenfreie Rücksendung aber nicht alle, daher die AGB checken nur wenn dort kostenfreie Rücksendung verankert besteht ein Anspruch drauf. Gruß
Bei der 40 Euro Klausel geht es doch aber nicht um die
Versandkosten (Händler->Ich), sondern lediglich um die Kosten
des Rückversandes von Mir->Händler … oder?
Wenn der Händler mir aus freien Stücken die Versandkosten zu
mir übernimmt, heißt das doch nicht, dass er mir den
Rückversand nicht trotzdem bezahlen muss.
Guten Morgen,
tja, Simon, das ist jetzt nicht so einfach zu Beurteilen, wenn man die AGBs des Händlers nicht kennt.
Das BGB gibt dazu leider keinen Hinweis.
Ich gehe jetzt von den AGBs aus, die ich so kenne - mit der 40 Euro-Klausel. I.d.R. ist es so, daß unter 40 Euro die Rückversandkosten nicht erstattet werden. Bei der Kaufpreishöhe des von Ihnen erstandenen Artikels sind Sie damit natürlich weit drüber. Sie müßten somit den Artikel nicht auf Ihre Kosten zurücksenden - und wären damit im Recht.
Hat denn der Verkäufer bereits den Erhalt der Rücksendung bestätigt? Wenn ja, würde ich auf Erstattung der Rückversandskosten bestehen. Ich weiß nicht wieviel der Rückversand gekostet hat - und ob es sich lohnt, da einen u.U. längeren Disput in Kauf zu nehmen, denn der Händler scheint ja nicht willig, automatisch diese Kosten übernehmen zu wollen.
Das können nur Sie entscheiden. Nachhaken sollten Sie auf alle Fälle.
Wie gesagt, immer ausgehend davon, daß ab 40 Euro die Versandkosten lt. seinen AGBs von ihm übernommen werden.
Schönes Wochenende wünscht
Greta
Hallo Simon,
1.) Hast Du nun widerrufen oder zurück gegeben? Was sagen die AGB des Händlers? Welches „Formular“ hat er bereit gestellt?
Versandkostenerstattung gibt es erst einmal per Gesetz nur bei Rückgabe (Mängel an der Ware), bei Widerruf (gefällt nicht) ist es Kulanz.
2.) War die Ware schon vollständig bezahlt?
Wenn Du noch nicht oder nur Raten bezahlt hast, muss der Händler die Rücksendekosten NICHT erstatten.
Schubi
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe den Artikel zurückgeben, weil er nicht wie auf den Bildern war.
Somit ein Fehler des Händlers. Mittlerweile wurden die Bilder angepasst - aber erst auf mein Drängen…anyway.
Ich hatte sofort komplett bezahlt.
Die AGBs sagen nahezu das Gleiche wie der original Paragraph des BGB.
Der Händler will nur nicht zahlen, weil er den 1.Versand bezahlt hat, was rechtlich gesehen aber ja gar keinen Einfluss haben sollte.
Beste Grüße,
Simon
Das Problem Widerruf / Rückgabe bleibt: Entscheidend sind die zugesagten Eigenschaften der Ware. Ich bin zwar kein Experte in Bremsen, aber „Farbe“ und „Design“ könnten m.E. zu den unwesentlichen „Nebeneigenschaften“ des Produkts gehören (Rückgabe). Wenn sie nicht ans Fahrzeug passen oder nicht funktionieren, ist das was anderes (Widerruf).