Widerrufsrecht Maßanfertigung/Sonderanfertigung

Dir ist schon klar, dass es Unterschiede zwischen Fernabsatzrecht und dem Einkaufen im Geschäft gibt?

Sowas nennt man im allgemeinen ‚AGB‘. Die passen ziemlich oft nicht vollumfänglich, das liegt in der Natur der Sache.

Warum man Deiner Meinung nach einen Satz aufnehmen sollte, dass das Gesetz gilt - nun…

In diesem speziellen Fall eben nicht.

Weil das Gesetz in diesem Fall speziell „soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben“ vorsieht. Wenn bei einem Produkt, für das normalerweise kein Widerrufsrecht besteht, explizit angegeben ist, dass man widerrufen kann, dann kann das durchaus als andere Vereinbarung gelten.

Jetzt kannst du weiter Haare spalten, viel Vergnügen!

Und? Haben sie?

Nein, haben sie natürlich nicht. Ich weiß also wirklich nicht, was Du willst.

Das wird mir hier zu inhaltsfrei. Ich bin dann mal raus.