Widerrufsrecht Maßanfertigung/Sonderanfertigung

Hallo zusammen,
habe Online einen Artikel bestellt.
Bei dem Artikel stand in der Beschreibung, dass die Länge frei wählbar ist. (Meter)
Ist das Aussage/Beschreibung genug, dass daraus für mich hervorgehen muss, dass es sich um eine Maßanfertigung handelt?

Es gab „Komplettsets“ mit einer Angabe der Rohrlänge. In dem Set waren jedoch zusätzliche Artikel die ich nicht benötigte.
Daher dachte ich mir, bestelle ich nur das frei in der Länge wählbare Rohr.
Nun wollte ich den bereits erhaltenen Artikel widerrufen und zurück senden.
Der Verkäufer weigert sich jedoch, da er sagt, dass dies eine Maßanfertigung ist.

Ist er damit im Recht? Für mich persönlich war es nicht ersichtlich, dass es sich dabei um eine Maß/Sonderanfertigung handelt. Hätte es besser deklariert sein müssen? Oder habe ich jetzt Pech gehabt?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

ja, natürlich. Wenn du die Länge frei wählen kannst, wird das extra für dich auf die von dir gewünschte Länge geschnitten. Ist bei Stoffen genauso.

Ja.

Das kann aber nicht zu Lasten des Verkäufers gehen in diesem Fall.

Gruß
Christa

hi,

Da würde ich erstmal nachsehen, was die Sets für eine Länge enthalten und was sonst noch mit fest definierten Längen angeboten wird.
Was weiter verkauft werden kann, weil es so angeboten wird, ist keine Sonderanfertigung.

grüße
lipi

Die Sets werden definitiv mit anderen Längen angeboten. (wesentlich länger)

Danke für die schnellen Antworten.
Ich denke dass dieses Kapitel dann einfach in die Kategorie Lehrgeld fällt…
Habe es mir schon fast gedacht, allerdings war ich sehr verärgert über den Umgangston den der Verkäufer an den Tag gelegt hat bevor er einfach auflegte!

Vielen Dank!

Hallo,

das kommt auf den Einzelfall an.
Wenn du die Rohre in 1,2,5 und 10m Länge kaufen kannst, dann ist ein 5m Rohr eher nicht auf Kundenwunsch speziell gefertigt.
Wenn du allerdings eine Länge von 3,28m hast anfertigen lassen, wäre das sicher eine Maßanfertigung.

Du könntest mal einen Link auf ein solches Angebot hier einstellen. Natürlich nicht auf das, was deinem speziellen Fall entspricht. Wir wollen hier ja keine individuelle Rechtshilfe geben oder gar kundenunfreundliche Händler öffentlich brandmarken. Aber es gibt sicher GANZ ÄHNLICHE Angebote…

Hallo,

ich denke dass diese Auktion meinem Fall ziemlich ähnelt.

http://www.ebay.de/itm/like/181153286082?lpid=106&chn=ps&ul_noapp=true

Bei meinem Artikel handelt es sich allerdings nicht um eine Auktion, sondern um einen „richtigen“ Shop.

Edit:
Bei meiner Ware stand allerdings nicht, dass sie sich auf einer Rolle von Länge X befindet.

Die „Überschrift“ ist halt fast identisch.

Hallo,

neee, der Link passt ja nun überhaupt nicht. In dieser Beschreibung steht ja gar nichts von „Kein Widerruf bei Maßanfertigung“ drin. Im Gegenteil, mal liest dort eine vorbildliche Aufklärung über das Widerrufsrecht. Diese Erklärung, die ohne jeden Hinweis auf Beschränkungen da steht, hätte der Händler ja wohl kaum ins Angebot aufgenommen, wenn er den Widerruf für die gesamte Artikelklasse ausschließt.

Hallo,

die Sets sind aber Sets, d. h. mit anderen Teilen zusammen, egal, was die Rohre darin für eine Länge haben.Die Rohre selbst werden mit keiner festen Länge angeboten.

Gruß
Christa

Das ist ein anderes Thema und in der Tat dein gutes Recht, darüber verärgert zu sein. :wink:

Gruß
Christa

So, nach längerer Suche habe ich dann nun doch noch ein Beispiel gefunden, welches meinem ziemlich genau ähnelt.

http://www.kaminsystem.de/atec-abgasrohr-flexibel.html

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob nicht dennoch das Gesetz gilt, auch wenn es dumm vom Verkäufer war, das nicht explizit anzugeben.
[§ 312 g BGB][1]
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: 1.Verträge
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den
Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Das Fehlen des Ausschlusses kann womöglich im Sinne des Gesetzes als „andere Vereinbarung“ gelten, dass also doch ein Widerrufsrecht besteht.

Beim zweiten angegebenen Link steht allerdings sogar:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung
von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine
individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich
ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers
zugeschnitten sind.

deswegen kommt es auf jeden Fall auf die Formulierung der Widerrufsbelehrung an.

Gruß
Christa
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

s. o., meine Antwort an X_Strom.

Das sehe ich auch so.

Nur, jetzt käme es darauf an, ob bloße Meterware den „individuellen Zuschnitt ausschließlich für den Besteller“ erfüllt.
Dann nämlich bestünde bei Meterware nie ein Rücktrittsrecht vom Kauf.

Nur beim Kauf einer vollen Länge (Ring).

Denn was wäre der Unterschied, ob man 4 m Abgasrohr zurückgeben will oder einem Maßanzug ?
In beiden Fällen kann man Rohrabschnitt wie Anzug doch nur wieder verkaufen, wenn sich genau ein Kunde findet, der dieses Maß braucht.

Gut, beim Rohrabschnitt vielleicht noch einer, der es kürzer braucht, dann hätte man aber ein Stück Abfall übrig.

MfG
duck313

Das ist eigentlich auch so. Es sei denn, wie beim ersten Link angegeben, dass der Verkäufer zu dusselig war, um das anzugeben.

Darauf hat der Gesetzgeber keine Rücksicht genommen. Ich finde auch nicht für die Händler zumutbar, sich lauter Rohrstücke von Rückläufern bereitzulegen, nur weil irgendwann jemand mal das Maß bräuchte. Wie gesagt, Meterware bei den Stoffen, oder auch Ketten, Schnüren, sonstwas in der Art, kannst du auch nicht zurückgeben.

Gruß
Christa

Selbstverständlich gilt das. Seit wann muss man bei jedem Geschäft alle möglicherweise geltenden Gesetze angeben, damit sie gelten?

Genau. Was sonst? Im Baumarkt die 3m Teppichboden kann man auch nicht umtauschen.

Der Verkäufer auch, weil schon wieder ein Kunde irgendwelche Rechte beansprucht, die ihm nicht zustehen.

Deswegen kann man sich trotzdem normal benehmen, wenn der Kunde es auch tat (und davon gehe ich momentan aus).

Das muss man grundsätzlich nicht, aber wenn man eine relativ ausführliche Widerrufsbelehrung selbst formuliert, und nicht zumindest einen Satz aufnimmt, dass „im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen gelten“, finde ich das nicht so klar.
Was bringt die alberne Widerrufsrechtangabe bei dem ersten Link, wenn Meterware verkauft wird, auf die eben gar kein Widerrufsrecht lt. Gesetz notwendig ist?