Widerrufsrecht Mieterverein?

Angenommen Anton wird Mitglied im Mieterverein und erhält Rechtsberatung.
Diese Rechtsberatung erhält Anton in den ersten zwei Wochen nach Unterschriftsleitung des Mitgliedschafts-Antrages.

1.) Hat Anton die Möglichkeit, vom Vetrag zurückzutreten bzw. zu widerrufen?

2.) Muss er irgendetwas bezahlen?

Vielen Dank für Antworten.

Wieso glaubt Anton, überhaupt ein Widerrufsrecht zu haben?

Haustürgeschäft? Fernabsatzgeschäft? Oder weder noch?

Selbst wenn es ein Fernabsatzgeschäft gewesen wäre, wäre der Widerrufsanspruch nachBGB §312d (3) Satz 2 wohl erloschen.

Gruss Ivo

Anton ist Mitglied in einem Sportverein. Dort hatte er die Möglichkeit, die ersten zwei Wochen nach Unterschrift alles auszuprobieren und trotzdem nach den zwei Wochen ohne Angabe von Gründen wieder zu widerrufen.
Desweiteren hatte er eine Haftpflichtversicherung ebenfalls innerhalb zwei Wochen widerrufen können.

Wenn der Widerruf beim Mieterverein nun nicht möglich ist, hat Anton denn trotzdem irgendwelche Möglichkeiten vom Vetrag zurückzutreten (und sein anteiliges Geld wieder bekommen), wenn er seine Wohung kündigt und in das Haus seiner Eltern zieht und er seinen Eltern keine Miete bezahlt?

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Hi,

Anton ist Mitglied in einem Sportverein. :…

Die Legende lebt: http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Le…
Wer seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumt, darf das - wie der Sportverein - gerne tun.

Mal davon abgesehen, daß Anton:
Diese Rechtsberatung erhält Anton in den ersten zwei Wochen nach Unterschriftsleitung des Mitgliedschafts-Antrages. sich wohl gesagt hat: Die Beratung nehme ich kostengünstig mit, dann widerrufe ich einfach mal.

Wenn der Widerruf beim Mieterverein nun nicht möglich ist, hat
Anton denn trotzdem irgendwelche Möglichkeiten vom Vetrag
zurückzutreten

Was steht in dem Vertrag drin, den Anton unterschrieben hat? Selbst wenn er umzöge, um damit evtl. aus dem Vertrag heraus zu kommen: um welche Summen geht es hier? Anton sollte sich genau überlegen, ob eine ordentliche Kündigung billiger wird als ein Umzug.

Gruß Ulrich (IANAL)

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Hallo,

lagsam verfluche ich das Fernabsatzgesetz (jetzt im BGB) und Verbraucherschutzorganisationen obwohl ich es beides für eine gute Sache halte: Seitdem glaubt die halbe Nation, dass man jeden Vetrag ohne weiteres 14 Tage lang widerufen kann.

Wenn der Widerruf beim Mieterverein nun nicht möglich ist, hat
Anton denn trotzdem irgendwelche Möglichkeiten vom Vetrag
zurückzutreten (und sein anteiliges Geld wieder bekommen),
wenn er seine Wohung kündigt und in das Haus seiner Eltern
zieht und er seinen Eltern keine Miete bezahlt?

Kommt auf die Vertagsinhalte der Mietgliedschaft an.

Gruss Ivo

Selbst wenn er umzöge, um damit evtl. aus dem Vertrag heraus
zu kommen: um welche Summen geht es hier? Anton sollte sich
genau überlegen, ob eine ordentliche Kündigung billiger wird
als ein Umzug.

So 35 - 40 Euro für 365 Tage.
Es geht nicht pro Kalenderjahr sonder ab dem Tag der Unterzeichnung genau ein Jahr Vertrag.

Vielen Dank für die Antworten