Hallo,
Folgendes Problem: Im November 2010 war ich aufgrund offen stehender Gehalsanspüche von etwas über 1000 Euro mit meinem ehemaligen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Vor dem AG Bonn wurde ein Vergleich über 400 Euro geschlossen. Diese wurden bislang nicht beglichen. Mangels einer Vollstreckungsklausel habe ich mic zwecks Erlass eines Mahnbescheids an das lokale Mahngericht gewandt. Dort teite man mir mit, dass es sich um Ihrer Meinung nach bereits um einen vollstreckbaren Titel handle und bat um widerruf des Antrags. Dies habe Ich auch umgehend getan und mich nochmals zwecks Erlass einer vollstreckungsklausel an das AG Bonn gewandt.
Nun kam einer Zahlungsaufforderung des Mahngerichts über 23 Euro aufgrund eines Kostenpflichtigen Antrags nach §§ 3, 34, Nr. 1100 V GKG. Zwischen dem Antagsdatum (17.10.2012) und dem Widerruf (25.10.2012) lagen keine 2 Wochen. Ich würde nun gerne Wissen ob das Widerrufsrecht nach BGB auch auf Gerichtskosten anwendbar ist oder ob Ich diese Kosten zu tragen habe. Da man seitens des MG um Rücknahme bat und überhaupt kein Verfahren eröffnet wurde, sehe ich Irgendwie nicht ein, diese Kosten zu tragen. Über einen Tipp würde ich mich freuen. Irgendwie steige ich beim GKG nicht so ganz durch.