Widerrufsrecht nach BGB auch auf Gerichtskosten?

Hallo,

Folgendes Problem: Im November 2010 war ich aufgrund offen stehender Gehalsanspüche von etwas über 1000 Euro mit meinem ehemaligen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Vor dem AG Bonn wurde ein Vergleich über 400 Euro geschlossen. Diese wurden bislang nicht beglichen. Mangels einer Vollstreckungsklausel habe ich mic zwecks Erlass eines Mahnbescheids an das lokale Mahngericht gewandt. Dort teite man mir mit, dass es sich um Ihrer Meinung nach bereits um einen vollstreckbaren Titel handle und bat um widerruf des Antrags. Dies habe Ich auch umgehend getan und mich nochmals zwecks Erlass einer vollstreckungsklausel an das AG Bonn gewandt.

Nun kam einer Zahlungsaufforderung des Mahngerichts über 23 Euro aufgrund eines Kostenpflichtigen Antrags nach §§ 3, 34, Nr. 1100 V GKG. Zwischen dem Antagsdatum (17.10.2012) und dem Widerruf (25.10.2012) lagen keine 2 Wochen. Ich würde nun gerne Wissen ob das Widerrufsrecht nach BGB auch auf Gerichtskosten anwendbar ist oder ob Ich diese Kosten zu tragen habe. Da man seitens des MG um Rücknahme bat und überhaupt kein Verfahren eröffnet wurde, sehe ich Irgendwie nicht ein, diese Kosten zu tragen. Über einen Tipp würde ich mich freuen. Irgendwie steige ich beim GKG nicht so ganz durch.

Vor dem Arbeitsgericht zahlt jeder seine kosten selber

Vor dem Arbeitsgericht zahlt jeder seine kosten selber

Ja… Um die Kosten des Arbeitsgerichts gehts mir auch garnicht. Mir gehts darum, dass das Mahngericht wo ich den Antrag auf Mahnbescheid eigentlich zurückgezogen hatte nun von mit eine Zahlung fordert.

Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen

Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen

Welche Musik. Hab zwar die Musiker bestellt aber die sind nicht aufgetaucht. Habe im Restaurant ein Steak bestellt aber der Kellner hat mich zu Mc Donalds geschickt. Warum soll Ich für was bezahlen obwohl die für das Geld überhaubt nichts getan haben?!?

Aber Ich seh schon dass du entweder meine Frage nicht verstehst oder keine Ahnung hast, so leid mir das tut. Mir fehlt immernoch die gesuchte Rechtsgrundlage. Bislang kamen nur sinnlose Metaphern oder Antworten die mit der Frage mal so garnix zu tun hatten. Schönen Tag noch.