Widerrufsrecht oder doch keins?

Hallo zusammen,

angeblich soll über ein Smartphone ein Abo-Vertrag abgeschlossen worden sein.

Auf der HP des Anbieters steht:

"Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Du kannst unbegrenzt viele Videos im …-Abo für 4,99 €/Woche herunterladen zzgl. der WAP/GPRS/UMTS-Kosten deines Mobilfunkanbieters. Abbestellung jederzeit auch per SMS möglich, sende dazu „TOTAL STOP“ an … Hotline … und …@… Abgerechnet wird über deine Handynummer, welche dazu übermittelt wird. Diese Einwilligung kannst du jederzeit durch Senden einer SMS mit dem Inhalt „TOTAL WIDERRUF“ an … oder per Email mit Angabe der Telefonnummer an …@… widerrufen.“

In den AGB steht:

„Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zum Erhalt von Informationen bezüglich der Produkte von (Firmenname) zu widerrufen. Hierzu genügt eine entsprechende E-Mail an …@… mit der Angabe der Mobilfunknummer des Kunden und des Widerrufs.“

Des Weiteren steht in den AGB:

„Ein Widerrufsrecht besteht bei den derzeit angebotenen (Firmennamen) Produkten nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht.“

Was denn nun? Besteht jetzt ein Widerrufsrecht oder nicht?

Ein Widerruf bedeutet doch, dass man von dem Vertrag zurücktritt, ohne irgendwelche Kosten tragen zu müssen, oder!?

Sind diese AGB überhaupt rechtswirksam? Wenn nein, dann ist doch von vornherein ein Abo-Vertrag nie zustande gekommen, oder!?

Wenn notwendig, weitere Auszüge aus den AGB können nachgereicht werden.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Ich sehe da keinen Widerspruch.

Hier wird drei Mal von Widerruf gesprochen, aber jeweils in einem anderen Kontext:

Eine Aussage bezieht sich auf das Widerrufsrecht laut BGB,§ 312d.

Die nächste bezieht sich auf den Widerruf die Abrechnung über die Telefonrechnung laufen zu lassen.

Die letzte Aussage bezieht sich auf die Zusendung von Informationen, besser gesagt, Werbung.

Kurz gesagt: Nein, das was du mit Widerrufsrecht meinst, also den Widerruf des Kaufvertrages, besteht hier nicht. Es wird ja auf den korrekten Paragrafen verwiesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

"
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

  1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

[…]

"

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes
bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

  1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
    angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
    Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer
    Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
    schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
    würde,

Hmmm … zählen dazu auch Videos, die nicht extra für Kunden angefertigt worden sind oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind?

Videos können ja und müssen auch nicht zurückgeschickt werden oder können nicht „schlecht“ werden!

Gibts dazu evtl. irgendwelche Gerichtsurteile?

Der Verweis auf § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB müsste richtig sein.

Diese Antwort hier dürfte sinngemäß gelten:

Nein, kein Widerrufsrecht, denn
"
Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß die Software trotz des Widerrufs weiter genutzt werden, also nicht „restlos“ zurückgegeben werden kann.
"

http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-bei-D…

Hi!

Hmmm … zählen dazu auch Videos, die nicht extra für Kunden
angefertigt worden sind oder auf persönliche Bedürfnisse
zugeschnitten sind?

Videos können ja und müssen auch nicht zurückgeschickt werden
oder können nicht „schlecht“ werden!

Das sollte doch mE eindeutig aus " die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet" hervorgehen, dass eben Videos genau hier reinfallen.

Grüße,
Tomh

Hallo Unbeugsamer!

Dass das Widerrufsrecht nicht greift, liegt eben genau daran - wie andere User auch schon geschrieben haben - dass die „Ware“ aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgeschickt werden können.

Um es zu verdeutlichen: Bestellt man beispielsweise über einen Internetshop Schuhe und sendet diese innerhalb von 14 Tagen zurück, so greift das Widerrufsrecht mitsamt Rückbuchung, da der Käufer ja nur etwas von der Ware hat, wenn er im Besitz dieser Schuhe ist. Gut - manche sind besonders schlau, tragen die Schuhe dann nur einmal beim Hinterdupfinger Opernball und geben sie dann wieder zurück. Ob und wie das vom Verkäufer akzeptiert wird, ist wieder ein anderes Bier.

Mit Videos, die man sich über ein Smartphone ansehen kann, verhält es sich jedoch anders: angenommen es wird ein Vertrag geschlossen, wie der beschriebene - für 5 Euro die Woche kann man sich unbegrenzt viele Videos herunterladen. Dann könnte man sich ja zwei Wochen lang zig Videos für umme ansehen - denn das kann man ja völlig unabhängig davon, ob man die Videos danach wieder „zurückschickt“, oder nicht - weil man ja dann nach zwei Wochen einfach widerrufen kann. D.h. anders als der Schuhkäufer zieht man trotz Widerruf und „Rücksendung“ (in dem Fall vermutlich, dass man die Videos nicht mehr ansehen kann) einen Vorteil aus dem Deal, nämlich indem man sich die Videos in jedem Fall ansehen kann.
Es muss jetzt natürlich im beschriebenen Fall nicht so zutreffen, dass der Käufer es genau darauf angelegt hat, aber das ist die Theorie, die dahinter steckt (zumindest meines Wissens nach).

Die AGB dürften, soweit ich das sehe, rechtens sein. Die verschiedenen Widerrufsbelehrungen beziehen sich, wie bereits erwähnt, auf verschiedene Dinge.

Aber mal was anderes: wo ist denn das Problem, soweit ich das sehe, ist doch das Abo jederzeit einfach so kündbar?

Liebe Grüße!

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