Widerrufsrecht Onlinehandel

Hallo,
ich habe mir einen Dampfbesen online bestellt und erhalten. Ausgepackt und zusammengebaut und ausprobiert. Leider gefällt mir das Reinigungsergebnis überhaupt nicht. Alles wieder in den Karton gepackt und online den Shop über meinen Widerruf in der vorgeschriebenen Frist informiert. Der Shop hat mit der Rechnungs-PDF dieses Formular mitgeschickt.
In meiner Widerrufsmail habe ich noch bemerkt, dass ich diesen Dampfbesen ausprobiert habe und er dementsprechende Spuren am Reinigungstuch aufweist und ich für die Kosten aufkommen würde.
Jetzt wurde meine Retour mit der Begründung: Zitat: "Einer Zustimmung zum Widerruf setzt voraus, dass der Artikel unbenutzt ist und sich im Originalzustand befindet.
Ist der Artikel, wie in Ihrem Fall benutzt, erlischt das Widerrufsrecht. "
Leider wird in dem Vordruck „Widerrufsschreiben“ dies nicht erwähnt.
Ist das rechtens? Online bestellte Kleidung muss ich doch auch anprobieren usw…
Liebe Grüße Wotti

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Das stimmt schon.
Die darfst auch technische Geräte so prüfen wie es für einen kurzen Test auf Funktion und Gebrauchstauglichkeit nötig wäre.
Im Grunde so wie es auch im Laden möglich wäre.

und da beginnt es schwierig zu werden. Wo kann man schon einen Dampfreiniger testen, wenn nicht auf einer Messe oder Vorführung.

Allerdings gibt es ja das berühmte Gerichtsurteil zu einem Wasserbett aus dem Onlinehandel, bei dem eine Wasserfüllung,Testliegen und trotzdem Rückgaberecht zugestanden wurde.

Ich würde auf dem Rücktrittsrecht bestehen, ersatzweise auf die nicht gegebene/versprochene, zu erwartende Gebrauchstauglichkeit abstellen.
Das wäre dann ein Sachmangel ( der nicht behoben werden kann !), also Nutzung der Gewährleistungsrechte. Rückgabe, Rücktritt vom Vertrag und gelderstattung.

MfG
duck313

Genau Duck, Danke. Ich denke, da könnte ich nur auf die Kulanz des Verkäufers spekulieren.

Lies mal den Nachtrag den ich noch eingefügt habe.
Viel erfolg.

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Auf Kulanz musst du wahrlich nicht spekulieren; siehe Donald.

Und im Übrigen wäre allenfalls Wertersatz zu leisten, wozu du dich ja sogar von allein bereits bereiterklärt hast.

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