Hallo zusammen,
ich habe mich letzte Woche in einem Onlineportal eine kostenpflichtige Immobilien-Anzeige gebucht.
Laut AGB habe ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aber auf dem Portal ist auch eine Seite mit rechtlichen Hinweisen, in denen es u.a. heißt:
Mit … kommt ein verbindlicher Vertrag zustande wenn Sie die nach Eingabe aller erforderlichen Daten mit dem Button ‚Jetzt buchen‘ die Bestellung abschließen und wir Ihrer Buchung nicht unverzüglich widersprechen bzw. Ihr Angebot in unsere Datenbank aufnehmen.
Ich würde gerne die Buchung zurückziehen, da ich das Objekt anderweitig verkaufen möchte (Makler). Ich habe allerdings auch schon Anfragen bekommen, d.h. ich hab von dem Leistungsangebot so zusagen provitiert.
Kann ich trotzdem noch widersprechen und mein Geld zurückbekommen? Da das Objekt sofort online war und der Anbieter u.a. auch 14-tägige Abos anbietet würde das ja gar keinen Sinn ergeben, da ich ja einfach innerhalb von 14 Tagen widersprechen könnte und so trotzdem die Leistung genutzt hätte
Kann ich trotzdem noch widersprechen und mein Geld
zurückbekommen? Da das Objekt sofort online war und der
Anbieter u.a. auch 14-tägige Abos anbietet würde das ja gar
keinen Sinn ergeben, da ich ja einfach innerhalb von 14 Tagen
widersprechen könnte und so trotzdem die Leistung genutzt
hätte
Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte. Ich denke aber, dass wenn es „unmöglich“ ist, eine Sache (oder eine Dienstleitung) zurück zu geben, dass man dann eben nicht widersprechen kann.
Somit glaube ich, dass man dann auch das Geld nicht zurück bekommen kann, weil ja die Dienstleistung erbracht wurde.
Grüße
J