Hallo!
Der gewerbliche Ebay-Verkäufer D bekommt von einem türkischen
Interessenten T eine Anfrage, ob er auch in die Türkei
liefert.
Hi Anne,
zunächst sollte man bedenken, dass die Türkei (immer noch) nicht zur EU gehört und damit andere Zollformalitäten anfallen.
Diese sollte man den Kunden überlassen und deshalb eine Selbstabholung vereinbaren oder an z.B. an Bekannte des Käufers mit deutschen Adressen liefern.
Generell:
Lieferung mit Nachnahme nur in Deutschland, da andere Länder diese Zahlungsform oft nicht anbieten.
Kunden in anderen Ländern zahlen im Voraus und erhalten die Ware erst dann abgesendet, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Man muss sich an die im eigenen Land gültigen Gesetze halten. Da die Sendungskosten ins oder aus dem Ausland aber sehr hohe Kosten verursachen können, sollte man vielleicht diesen Kosten in den AGB oder der Verkaufsbeschreibung Rechnung tragen.
Da das BGB nur in Deutschland gilt, wird man bei den Portokosten für die Rücksendung auch von in Deutschland gültigen maximalen Ttransportgebühren ausgehen können.
Soll heißen: Wenn die innerdeutsche Sendung 15 € gekostet hätte, die Auslandssendung (Türkei) aber 60 €, so wären demnach nur maximal 15 € zu erstatten.
Man sollte in dieser Hinsicht auch darauf achten, dass teilweise Zollgebühren für Lieferung und Rücklieferung anfallen.
Beispiel:
Man sendet einen Warenwert von netto 100 € in die Türkei.
Transportkosten 30 €, 20% Zoll (20% aus 130 € = 26€)in die Türkei, Rücksendung Türkei Deutschland 30€, 19% Einfuhrumsatzsteuer (19% aus Warnewert+Transport = 24,40€)
Wenn man alle Kosten erstatten wollte, so hat man also außer dem Warenwert von 100 € noch die Transport+ Zollgebühren von zusammen 119,40 € zu erstatten.
Bei dieser Rechnung hätte man sogar noch 19,40€ gespart wenn man den Artikel gleich mit dem Hammer zerstört hätte… anstatt ihn zu verkaufen.
Das kann nicht Sinn des Gesetzes sein und demnach sehe ich es soh, dass entsprechende Einschränkungen in den Verkaufsbedingungen zulässig sein müssten.
Es gilt ja nicht allein deutsches recht (bei dem keine Zölle und weitere Abgaben entstehen)
Sollte der türkische Käufer übrigens keine Privatperson sein, sondern ein ewerbetreibender, so ist das Widerrufsrecht sowieso nicht anzuwenden.
Es wurde ja nur zum Schutz für Endverbraucher gestaltet und gilt somit auch nutr für diese.
Man kann in der Artikelbeschreibeung/AGB also gut deutlich sichtbar vermerken, dass Auslandslieferungen nur an Firmen erfolgen.
Somit wäre man „aus dem Schneider“.
private Meinung etc.pp… usw…
Gruß
BJ