Widerrufsrecht Rücksendekosten Ausland

Hallo!

Der gewerbliche Ebay-Verkäufer D bekommt von einem türkischen Interessenten T eine Anfrage, ob er auch in die Türkei liefert.

Wie ist überhaupt die Lage bei einem gewerblichen Online-Händler bezüglich der Erstattung der Rücksendekosten im Fall eines Widerufs? Dass er sie in Deutschland zurückerstattet ist klar, aber wie sieht das rechtlich beim Versand ins Ausland aus?

Müssen die Rücksendekosten auch bei Kunden innerhalb der EU erstattet werden? Und wie sieht es aus, wenn der Kunde von außerhalb ist? Muss so ein Händler Kunden von anderen Kontinenten abweisen, nur weil ihm das Risiko der Rücksendung zu hoch ist, oder gibt es einen Weg, die Rückerstattung der Rücksendekosten zu verweigern?

Gibt es außerdem die Möglichkeit, im Falle des Widerrufs, die teilweise sehr hohen Bankgebühren für die Rücküberweisung auch auf den Käufer zu übertragen?

Ebay-Händler D überlegt grundsätzlich, für welche Länder er überhaupt noch eine Lieferung anbieten kann, ohne große finanzielle Risiken einzugehen (mal ganz abgesehen von der Nigeria-Connection).

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Der gewerbliche Ebay-Verkäufer D bekommt von einem türkischen
Interessenten T eine Anfrage, ob er auch in die Türkei
liefert.

Hi Anne,
zunächst sollte man bedenken, dass die Türkei (immer noch) nicht zur EU gehört und damit andere Zollformalitäten anfallen.
Diese sollte man den Kunden überlassen und deshalb eine Selbstabholung vereinbaren oder an z.B. an Bekannte des Käufers mit deutschen Adressen liefern.

Generell:
Lieferung mit Nachnahme nur in Deutschland, da andere Länder diese Zahlungsform oft nicht anbieten.
Kunden in anderen Ländern zahlen im Voraus und erhalten die Ware erst dann abgesendet, wenn das Geld auf dem Konto ist.

Man muss sich an die im eigenen Land gültigen Gesetze halten. Da die Sendungskosten ins oder aus dem Ausland aber sehr hohe Kosten verursachen können, sollte man vielleicht diesen Kosten in den AGB oder der Verkaufsbeschreibung Rechnung tragen.

Da das BGB nur in Deutschland gilt, wird man bei den Portokosten für die Rücksendung auch von in Deutschland gültigen maximalen Ttransportgebühren ausgehen können.
Soll heißen: Wenn die innerdeutsche Sendung 15 € gekostet hätte, die Auslandssendung (Türkei) aber 60 €, so wären demnach nur maximal 15 € zu erstatten.

Man sollte in dieser Hinsicht auch darauf achten, dass teilweise Zollgebühren für Lieferung und Rücklieferung anfallen.

Beispiel:
Man sendet einen Warenwert von netto 100 € in die Türkei.
Transportkosten 30 €, 20% Zoll (20% aus 130 € = 26€)in die Türkei, Rücksendung Türkei Deutschland 30€, 19% Einfuhrumsatzsteuer (19% aus Warnewert+Transport = 24,40€)
Wenn man alle Kosten erstatten wollte, so hat man also außer dem Warenwert von 100 € noch die Transport+ Zollgebühren von zusammen 119,40 € zu erstatten.

Bei dieser Rechnung hätte man sogar noch 19,40€ gespart wenn man den Artikel gleich mit dem Hammer zerstört hätte… anstatt ihn zu verkaufen.

Das kann nicht Sinn des Gesetzes sein und demnach sehe ich es soh, dass entsprechende Einschränkungen in den Verkaufsbedingungen zulässig sein müssten.
Es gilt ja nicht allein deutsches recht (bei dem keine Zölle und weitere Abgaben entstehen)

Sollte der türkische Käufer übrigens keine Privatperson sein, sondern ein ewerbetreibender, so ist das Widerrufsrecht sowieso nicht anzuwenden.
Es wurde ja nur zum Schutz für Endverbraucher gestaltet und gilt somit auch nutr für diese.

Man kann in der Artikelbeschreibeung/AGB also gut deutlich sichtbar vermerken, dass Auslandslieferungen nur an Firmen erfolgen.
Somit wäre man „aus dem Schneider“.

private Meinung etc.pp… usw…
Gruß
BJ

Hallo BJ,

vielen Dank für Deine Antwort. Mir ist klar, dass die Türkei nicht zur EU gehört. Da aber ähnliche Anfragen auch immer wieder mal von EU-Bürgern kommen könnten, habe ich das in die Frage integriert.

Deshalb ging meine Frage in die Richtung, ob die Erstattung der Rücksendekosten nur für deutsche, oder auch für EU oder internationale Kunden gilt.

Tatsächlich hast Du bezüglich der Zollgebühren natürlich recht. Da aber von einer Erstattung nie die Rede war, hatte ich sie gar nicht berücksichtigt.

Ich denke, es wäre am günstigsten, die Rücksendung nur gegen Erstattung des reinen Warenwerts (evtl. abzüglich angefallener Gebühren zuzulassen).

Wie sähe der Fall denn aus, wenn der türkische Kunde zwar keine Privatperson, sondern ein Verein wäre? Vermutlich ähnlich wie bei einem Gewerbebetrieb, oder sehe ich das falsch?

Wäre es für Verkäufer D günstiger, dem Käufer T zu empfehlen, die Ware über seinen Verein zu beziehen?

Aber ganz generell: Als Ebay-Verkäufer ist das Feld mit dem Hinweis auf weltweiten Versand schnell angeklickt. Ich wollte gern wissen, welche Konsequenzen man sich damit einhandeln kann und ob es nicht besser ist, vielleicht erst mal nur EU und die Schweiz zuzulassen und alles was darüber hinaus geht, nach Einzelfall zu entscheiden.

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Also ich hab mir das jetzt nicht angesehen, aber warum sollte das mit den Rücksendekosten bezüglich Auslandsgeschäften anders sein als bei Inlandsgeschäften wenn man doch dadurch, dass man „weltweit“ ankreuzt sein Angebot auch auf das Ausland ausrichtet?

Gruß
Tom

Hallo Tom,

vielleicht deshalb, weil der Verbraucherschutz im Ausland anders geregelt ist?

Grundsätzlich kann ich mir vorstellen, dass Verkäufer bei gleichartiger Regelung grundsätzlich keine Artikel über 40 Euro für den internationalen Verkauf vorsehen könnten. Das finanzielle Risiko wäre einfach unkalkulierbar.

Ich fände es schade, wenn durch diese seltsame Gesetzgebung, Käufer aus Übersee rein vorsorglich ausgeschlossen würden. Es ist doch gerade das Interessante bei Ebay, dass man weltweit suchen und ersteigern kann. Selbst kann man z.B. problemlos Sachen aus den USA kommen lassen, aber umgekehrt ist das Risiko zu groß? Das kann’s doch nicht sein!

Im Grunde wäre eine solche Regelung doch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern, die keine Gesetze in der Art haben. Es kann doch nicht Sinn eines Gesetzes sein, deutsche Anbieter gegenüber anderen in anderen Ländern zu benachteiligen. Das ginge doch auch so weit, dass weniger Steuern eingenommen würden.

Viele Grüße

Anne

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Hallo!

vielleicht deshalb, weil der Verbraucherschutz im Ausland
anders geregelt ist?

Das Argument passt so insofern nicht, weil die Tatsache, dass ein Käufer im Ausland ist, noch nichts darüber aussagt, welches Privatrecht zur Anwendung kommt.

Grundsätzlich kann ich mir vorstellen, dass Verkäufer bei
gleichartiger Regelung grundsätzlich keine Artikel über 40
Euro für den internationalen Verkauf vorsehen könnten. Das
finanzielle Risiko wäre einfach unkalkulierbar.

Warum unkalkulierbar? Sicher ist das kalkulierbar, wenn man das aber nicht will, weil es zu aufwendig ist, dann darf man entweder dorthin nicht verkaufen oder sich aber nicht beschweren, wenn man überrascht wird.

Ich fände es schade, wenn durch diese seltsame Gesetzgebung,
Käufer aus Übersee rein vorsorglich ausgeschlossen würden.

Warum seltsame Gesetzgebung? Außerdem: die Gesetzgebung welches Staates? Sobald man über die Grenzen weg Handel betreibt muss man das Zusammenspiel zwischen verschiedenen Rechtsordnungen beachten, sonst darf man das einfach nicht tun. Wie soll das anders gehen?

Es
ist doch gerade das Interessante bei Ebay, dass man weltweit
suchen und ersteigern kann. Selbst kann man z.B. problemlos
Sachen aus den USA kommen lassen, aber umgekehrt ist das
Risiko zu groß? Das kann’s doch nicht sein!

Da verstehe ich nicht was du meinst. Wenn man in den USA etwas kauft hat man als Käufer genauso das Problem mit unterschiedlichen Rechtsordnungen und ich bezweifle, dass es da sehr leicht ist, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen, wenn das Ding dann nicht funktioniert.

Im Grunde wäre eine solche Regelung doch ein
Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern, die keine Gesetze in
der Art haben. Es kann doch nicht Sinn eines Gesetzes sein,
deutsche Anbieter gegenüber anderen in anderen Ländern zu
benachteiligen. Das ginge doch auch so weit, dass weniger
Steuern eingenommen würden.

Jedes Gesetz ist eine Diskriminierung indem es zwischen Recht und Unrecht unterscheidet und diese Grenze zieht. Daher ist das zwar ein Argument, aber ein politisches, kein rechtliches. Rechtsordnungen sind nunmal unterschiedlich, das ergibt sich aus der Staatssouveränität.

Gruß
Tom

Hallo!

Warum unkalkulierbar? Sicher ist das kalkulierbar, wenn man
das aber nicht will, weil es zu aufwendig ist, dann darf man
entweder dorthin nicht verkaufen oder sich aber nicht
beschweren, wenn man überrascht wird.

Es ist unkalkulierbar, weil man als Verkäufer gar nicht wissen kann, aus welchem Land ein Käufer letztendlich kommt. Bei Ebay kann man die Länder leider nicht einzeln anklicken. Wenn also ein Verkäufer meint, dass Tunesien noch gehen würde, aber nicht nach Nigeria schicken möchte, hat er keine Möglichkeit im Verkaufsformular, das genau anzugeben.

Was ich jetzt konkret wissen möchte: Gibt es eine legale Möglichkeit, das Widerrufsrecht für bestimmte Länder auszunehmen, damit man nicht gleich sämtliche Kunden dieser Länder ganz ausschließen muss?

Ich denke, viele Verkäufer wären einfach nicht dazu bereit, Rücksendekosten aus dem letzten Winkel der Welt zu bezahlen. Ich finde es fairer, das direkt dem potentiellen Kunden mitzuteilen, anstatt sich später stur zu stellen und die Angelegenheit einfach durch Nichtbeachtung auszusitzen.

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Es ist unkalkulierbar, weil man als Verkäufer gar nicht wissen
kann, aus welchem Land ein Käufer letztendlich kommt.

Naja aus einem Land, das auf der Erde existiert. Da muss man halt dann hinsichtlich aller Länder kalkulieren oder das Risiko auf sich nehmen es nicht zu tun.

Bei Ebay
kann man die Länder leider nicht einzeln anklicken. Wenn also
ein Verkäufer meint, dass Tunesien noch gehen würde, aber
nicht nach Nigeria schicken möchte, hat er keine Möglichkeit
im Verkaufsformular, das genau anzugeben.

In so einem Fall schreibt man in die Produktbeschreibung z.B.: „Keine Lieferung nach Nigeria.“ - ganz einfach also.

Was ich jetzt konkret wissen möchte: Gibt es eine legale
Möglichkeit, das Widerrufsrecht für bestimmte Länder
auszunehmen, damit man nicht gleich sämtliche Kunden dieser
Länder ganz ausschließen muss?

Das müsste man, wenn man ganz korrekt ist, für jedes Land selbstständig beurteilen. Dafür sind zwei Dinge notwendig: die Kenntnis der möglichen Gerichtsstände und dann die Kenntnis der jeweiligen nationalen Rechte. Innerhalb der EU geht das noch relativ gut, außerhalb ist es ein bisschen schwieriger.

Ich denke, viele Verkäufer wären einfach nicht dazu bereit,
Rücksendekosten aus dem letzten Winkel der Welt zu bezahlen.

Müssen sie ja auch nicht, nur dürfen sie dann dorthin nicht verkaufen, wenn sie zahlen müssten und das nicht wollen.

Ich finde es fairer, das direkt dem potentiellen Kunden
mitzuteilen, anstatt sich später stur zu stellen und die
Angelegenheit einfach durch Nichtbeachtung auszusitzen.

Ich finde es nicht fairer, sondern rechtskonformer.

Was mich immer wieder wundert, dass so viele Leute glauben, das Internet sei ein quasi mehr oder weniger rechtsfreier Raum. Bevor es das Internet gab war jedem, der grenzüberschreitenden Handel betreibt, klar, dass er sich hier mit unterschiedlichen Rechtsordnungen auseinandersetzen muss. Das war ja noch nie anders und ist mit Internet nicht anders als ohne Internet.

Gruß
Tom