Widerrufsrecht Rücksendung versichert?

Hallo, eine Frage:
Einer Person lässt sich per Telefon einen Prepaidvertrag aufschwatzen, überlegt sich das nachher anders und tritt vom Vertrag zurück.
Die Rücksendekosten der Karte muss er sicher selber tragen, da der Warenwert unter 40 Euro liegt und es so im Vertrag steht.
Wie sieht es mit der Versicherung der Karte aus? Einschreiben? Dann ist der Inhalt sicher nicht versichert, außerdem kann der Empfänger behaupten, es sei die Karte nicht im Brief gewesen.
Welche Möglichkeit oder auch rechtliche Regelung gibt es hier? Trägt der Absender das Risiko (sprich: Der Vetrag kommt zustande, wenn die Karte auf dem Postweg wegkommt?) oder reicht der Nachweis der Absendung?

Danke

LG maja

Hallo

Dann ist der Inhalt sicher nicht versichert, …

Doch schon, aber nur bis 20,- oder 25,- Euro. Der Vertrag ist ja bestimmt teurer.

außerdem kann der Empfänger behaupten, es sei die Karte nicht im Brief gewesen.

Das kann er immer behaupten. Aber man legt ein Schreiben bei, auf dem alles draufsteht, Vertragsnummer, abgeschlossen am … Name Adresse Kundennummer usw. und auf diesem Brief steht, dass man die Karte beilegt.

Man kann auch die Sache z. B. als Hermes Paket verschicken, da ist es bis 300 oder 500 Euro versichert (hab es vergessen, kann man ja nachgucken) und kostet nicht viel mehr als ein eingeschriebener Brief, 4,10 oder so.

Trägt der Absender das Risiko (sprich: Der Vetrag kommt zustande, wenn die Karte auf dem Postweg wegkommt?) oder reicht der Nachweis der Absendung?

Bei einem eingeschriebenen Brief trägt auch die Post ein gewisses Risiko dafür, dass die Sendung nicht wegkommt.

Viele Grüße

Hallo,

Die Rücksendekosten der Karte muss er sicher selber tragen, da
der Warenwert unter 40 Euro liegt und es so im Vertrag steht.
Wie sieht es mit der Versicherung der Karte aus? Einschreiben?

Ja. Einwurfeinschreiben. Aber nur, um den Versand nachweisen zu können. Hat man Zeugen, die den Versand bestätigen können, reicht auch die einfachste Versandart.

Trägt der Absender das Risiko (sprich: Der Vetrag kommt
zustande, wenn die Karte auf dem Postweg wegkommt?) oder
reicht der Nachweis der Absendung?

reicht. Risiko liegt beim Verkäufer.

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Zitat: Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.

Gruß

S.J.

Sorry, aber: Unsinn! (owt)
leider komplett am Thema vorbei.