Hallo, folgendes Szenario:
Person A bestellt bei einem Onlinehändler Artikel Z. Person A widerruft seinen Vertrag innerhalb von zwei Wochen. Der Artikel ist nachweislich seit 30 Tagen beim Händler wieder. Person A hat sein Geld noch nicht bekommen.
Meines Wissens nach wäre der Händler nach max. 30 Tagen automatisch in Verzug. Da Gerichte eine Rückzahlungsfrist (wenn ich das so nennen darf) von max. 30 Tagen in den AGB als zulässig ansehen und darüber hinaus der Händler gleich in Verzug gerät. Hab ich das so richtig verstanden?
Falls ja, könnte nun der Kunde einen Anwalt einschalten und sämtlichen Kosten die ihm dadurch entstehen gegenüber dem Händler geltend machen (mit Erfolg)?
bitte nicht als Rechtsberatung ansehen, sondern lediglich als persönliche Meinung. Was steht denn in den AGB und Lieferhinweisen des Shops?
Ansonsten ist es so, dass wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Rechnungsempfänger 30 Tage Zeit hat, eine Rechnung zu begleichen. Dazu muss er aber aufgefordert werden. Im Normalfall würde ich sagen, dass wenn die Ware beim Händler eingetroffen ist, die Frist ab dem Tag des Eintreffens der Ware läuft.
Es ist schwierig etwas Genaues zu sagen, wenn man die AGB des Onlineshops nicht kennt.
Hallo Beasty68, danke dir für die Antwort. Es gibt keine AGB, es ging nur meinen Wissensstand zu überprüfen. Da ich neulich mit jemanden darüber gesprochen hatte. Daher brauch ich ne Antwort von jemanden der wirklich es weiss. Trotzdem dir lieben Dank für den Versuch mir zu helfen.