Widerrufsrecht Verkauf Vorführung

Hallo,
ich habe bei einer Vorführung eines Dampfreinigers in der Wohnung einen Vertrag unter-
schrieben. (10.07.13) Das Gerät wurde am 02.08.13 geliefert. Am 15.08.13 bekamen ich vom Vermieter die Anweisung das Echtholzparkett nur noch mit speziellen Parkettreiniger im Wischwasser zu reinigen. Jetzt habe ich den Vertreter informiert und angezeigt, dass wir den Dampfreiniger zurückgeben wollen, weil die Reinigung der Parketts noch schwerer geht wie ohne Reiniger. Der Vertreter nimmt das Gerät nicht zurück. Wie müssen wir uns jetzt verhalten?
Ab wann gilt das Widerrufsrecht? Nach Unterzeichnung des Vertrages oder wenn ich das Gerät habe.
Wer kann uns hier Hinweise und Ratschläge geben.

Wolfgang

die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware, näheres weis dein Anwalt

Hallo Wolfgang,
das Fernabsatzgesetz räumt dem Käufer ab Vertragsabschluss ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ein. So wie es aussieht, können Sie den Kauf wohl nicht mehr rückgängig machen.
Den Sachmangel der mangelhaften Reinigung geltend zu machen kann man wohl nur, wenn der Verkäufer sich störrisch stellt, auf dem Klageweg.
Gruß
westfield

Hallo,

das Widerrufsrecht gilt ab Erhalt - siehe Paketstempel = Beweis

Per Paketdienst zurücksenden, Widerruf schreiben dazupacken,
alles mit Fotos dokumentieren.

Wichtig = Rückzahlungsfrist setzen
hiernach richten sich ggf. Mahnbescheide, Gerichtsbeschlüsse etc.

MfG
Uwe-Karsten Schröder