Hallo,
ich habe bei einer Vorführung eines Dampfreinigers in der Wohnung einen Vertrag unter-
schrieben. (10.07.13) Das Gerät wurde am 02.08.13 geliefert. Am 15.08.13 bekamen ich vom Vermieter die Anweisung das Echtholzparkett nur noch mit speziellen Parkettreiniger im Wischwasser zu reinigen. Jetzt habe ich den Vertreter informiert und angezeigt, dass wir den Dampfreiniger zurückgeben wollen, weil die Reinigung der Parketts noch schwerer geht wie ohne Reiniger. Der Vertreter nimmt das Gerät nicht zurück. Wie müssen wir uns jetzt verhalten?
Ab wann gilt das Widerrufsrecht? Nach Unterzeichnung des Vertrages oder wenn ich das Gerät habe.
Wer kann uns hier Hinweise und Ratschläge geben.
Wolfgang