Widerrufsrecht vor Ort / Ladenkauf

Hallo,

2 identische Fälle:

Kunde kauft vor Ort in einem HomeOffice ein Handy.
Verkäufer sagt es sei „Frei für alle Netze“.
Es stellt sich heraus, dass es nicht frei für alle Netze ist.

  1. Darf der Kunde sein Geld wieder verlangen? oder nur Nachbesserung?
  2. Wenn bei der Nachbesserung rauskommt, dass es die Schuld des Kunden ist (Benutzerfehler), darf der Verkäufer da wirklich Geld für nehmen?

Zweiter Fall:
Kunde kauft vor Ort in einem HomeOffice ein Handy.
Verkäufer sagt *NICHT* es sei „Frei für alle Netze“.
Es stellt sich heraus, dass es nicht frei für alle Netze ist.

  1. Gleiche Fragen wie Oben.

Hallo,

Kunde kauft vor Ort in einem HomeOffice ein Handy.
Verkäufer sagt es sei „Frei für alle Netze“.
Es stellt sich heraus, dass es nicht frei für alle Netze ist.

  1. Darf der Kunde sein Geld wieder verlangen? oder nur
    Nachbesserung?

Zunächst muss dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung eingeräumt werden (§ 437 BGB Abs. 1)

  1. Wenn bei der Nachbesserung rauskommt, dass es die Schuld
    des Kunden ist (Benutzerfehler), darf der Verkäufer da
    wirklich Geld für nehmen?

Ggf. wenn die Reklamation unberechtigt war und dem Verkäufer hierdurch ein Schaden entstanden ist. Das kommt aber auf die einzelnen Umstände an. Pauschal kann man das kaum beantworten.

Zweiter Fall:
Kunde kauft vor Ort in einem HomeOffice ein Handy.
Verkäufer sagt *NICHT* es sei „Frei für alle Netze“.
Es stellt sich heraus, dass es nicht frei für alle Netze ist.

  1. Gleiche Fragen wie Oben.

Kein Mangel ,es sei denn aus § 434 BGB ergibt sich etwas anderes, daher kein Anspruch.

Gruß

S.J.

  1. Darf der Kunde sein Geld wieder verlangen? oder nur
    Nachbesserung?

Zunächst muss dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung
eingeräumt werden (§ 437 BGB Abs. 1)

nein, das habe ich dir schon einmal erklärt:

der käufer hat die obliegenheit, dem verkäufer die möglichkeit der nachERFÜLLUNG einzuräumen (wenn mangel behebbar), § 439 I bgb.
innerhalb der nachERFÜLLUNG hat der käufer grds. die wahl, ob er nachBESSERUNG oder lieferung einer mangelfreien sache verlangt.

nachERFÜLLUNG ≠ nachBESSERUNG

  1. Gleiche Fragen wie Oben.

Kein Mangel ,es sei denn aus § 434 BGB ergibt sich etwas
anderes, daher kein Anspruch.

kein mangel, es sei denn es liegt ein sachmangel (nichts anderes regelt § 434) vor. schöner zirkelschluss.

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Kein Mangel ,es sei denn aus § 434 BGB ergibt sich etwas
anderes, daher kein Anspruch.

kein mangel, es sei denn es liegt ein sachmangel (nichts
anderes regelt § 434) vor. schöner zirkelschluss.

es wäre mir neu, dass ausschließlich die Aussage des Verkäufers ausschlaggebend ist, was die Beschaffenheit der Ware angeht.

Zu der Beschaffenheit […] gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung […]

Im Ursprungsposting wird folgender Sachverhalt dargestellt:

Verkäufer sagt *NICHT* es sei „Frei für alle Netze“.
Es stellt sich heraus, dass es nicht frei für alle Netze ist.

Aufgrund der Äußerung des Verkäufers kann sicher kein Mangel begründet werden. Wirbt der Hersteller aber mit dieser Beschaffenheit, besteht durchaus ein Anspruch. Insofern ist meine Aussage korrekt.

Aber da es offensichtlich Dein Hobby ist, meine Postings wie ein Erbsenzähler zerpflücken zu wollen:

Wenn es Dir gut tut, räume ich natürlich ein überhaupt keine Ahnung zu haben und erkläre Dich zum unbestrittenen Superstar.

Hallo und Gruß sind Dir zwar fremd, aber wenigstens die Weisheit hast Du mit Löffeln gefressen.

Gruß

S.J.

ot

Kein Mangel ,es sei denn aus § 434 BGB ergibt sich etwas
anderes, daher kein Anspruch.

kein mangel, es sei denn es liegt ein sachmangel (nichts
anderes regelt § 434) vor. schöner zirkelschluss.

es wäre mir neu, dass ausschließlich die Aussage des
Verkäufers ausschlaggebend ist, was die Beschaffenheit der
Ware angeht.

hab ich das etwa behauptet ?
aber die aussage, ein mangel liegt vor, wenn ein sachmangel nach § 434 bgb gegeben ist, ist ein zirkelschluss. das verstehst du doch noch, oder ?

Wenn es Dir gut tut, räume ich natürlich ein überhaupt keine
Ahnung zu haben und erkläre Dich zum unbestrittenen Superstar.

schön wär’s. dann würde ich deine postings hier nicht mehr lesen müssen. aber das bleibt mir wohl nicht erspart.

Hallo und Gruß sind Dir zwar fremd, aber wenigstens die
Weisheit hast Du mit Löffeln gefressen.

mittlerweile solltest du erkannt haben, dass ich bei antworten auf DEINE postings NIE einen gruß hinterlasse. du kannst dir sicherlich auch ausmalen, warum…

1 „Gefällt mir“

[Mod] Schönen Dank
Nachdem dann jetzt beide den anderen persönlich angegriffen haben, erkläre ich den Circus Maximus hiermit für geschlossen.