Meine Frau hat bei einem (offensichtlichen) Händler (32342 Bew.) Ware im Wert von 9,95€ ersteigert, die sie nun nicht mehr haben möchte.
Als Antwort auf ihre E-Mail, worin sie ihre Absicht erklärt hat, hst sie folgenden Satz bekommen:
„Geht erst nach Erhalt der Ware, Werden nun Ebay und danch unser Inkassobüro einschalten.“
Ist daß tatsächlich so? Ich dachte, daß hat damit nichts zu tun.
Davon hat doch keiner außer dem Paketdienst etwas.
Die Portokosten müßten vermutlich beide Male wir tragen.
Da der Verkäufer wirklich sehr unverschämt zu meiner Frau gewesen ist, möchte ich dieses Geschäft vermeiden.
Meine Frau hat bei einem (offensichtlichen) Händler (32342
Bew.) Ware im Wert von 9,95€ ersteigert, die sie nun nicht
mehr haben möchte.
Als Antwort auf ihre E-Mail, worin sie ihre Absicht erklärt
hat, hst sie folgenden Satz bekommen:
„Geht erst nach Erhalt der Ware, Werden nun Ebay und danch
unser Inkassobüro einschalten.“
du hast einin rechtsgültigen kaufvertrag mit deinem gebot abgegeben.
der ärger ist die 10,- nicht wert.
bezahl es und setz du es dann wieder bei ebay rein.
michl
Ist daß tatsächlich so? Ich dachte, daß hat damit nichts zu
tun.
Davon hat doch keiner außer dem Paketdienst etwas.
Die Portokosten müßten vermutlich beide Male wir tragen.
Da der Verkäufer wirklich sehr unverschämt zu meiner Frau
gewesen ist, möchte ich dieses Geschäft vermeiden.
Meine Frau hat bei einem (offensichtlichen) Händler (32342
Bew.) Ware im Wert von 9,95€ ersteigert, die sie nun nicht
mehr haben möchte.
Als Antwort auf ihre E-Mail, worin sie ihre Absicht erklärt
hat, hst sie folgenden Satz bekommen:
„Geht erst nach Erhalt der Ware, Werden nun Ebay und danch
unser Inkassobüro einschalten.“
du hast einin rechtsgültigen kaufvertrag mit deinem gebot
abgegeben.
der ärger ist die 10,- nicht wert.
Daß weiß ich. Mir geht es auch nicht um die 10,-€. E
igentlich sind es sogar 17,- (+Porto).
Hauptsächlich wollte ich wissen, ob ich vor meinem Widerrufsrecht die Ware tatsächlich erst bekommen haben muß. Also ob der Verkäufer wirklich Recht hat.
Hab es etwas unglücklich geschrieben.
Gruß Gerrit
bezahl es und setz du es dann wieder bei ebay rein.
michl
Ist daß tatsächlich so? Ich dachte, daß hat damit nichts zu
tun.
Davon hat doch keiner außer dem Paketdienst etwas.
Die Portokosten müßten vermutlich beide Male wir tragen.
Da der Verkäufer wirklich sehr unverschämt zu meiner Frau
gewesen ist, möchte ich dieses Geschäft vermeiden.
Aber meine Frage, ob der Verkäufer Recht hat, ist damit leider
nicht beantwortet.
Ist es nicht egal wer „Recht hat“?
Versuch dich mit dem Verkäufer zu verständigen. Was kann er dafür dass deine Frau geboten hat und nun auf einmal die Ware nicht mehr will?
Vielleicht überweist du ihm einen gewissen Unkostenbetrag und das Geschäft ist vergessen (keinerlei Abwicklung).
Oder mach sonst was.
Mir wäre der Zoff und die Zeit die du inverstieren musst das ganze Zinnober nicht wert.
Aber meine Frage, ob der Verkäufer Recht hat, ist damit leider
nicht beantwortet.
Ist es nicht egal wer „Recht hat“?
Gute Einstellung. Hiermit werden Richter, Anwälte und Gerichte überflüssig.
Ich will mich auf nichts berufen, keinen Verklagen oder sonst was.
Ich will nur wissen, wie das Widerrufsrecht angewendet wird.
Versuch dich mit dem Verkäufer zu verständigen.
Hab ich doch schon. Die Antwort steht im ursprünglichen Artikel.
Was kann er
dafür dass deine Frau geboten hat und nun auf einmal die Ware
nicht mehr will?
Darum gehts doch gar nicht.
Ich weiß, daß wir einen gültigen Kaufvertrag haben.
Vielleicht überweist du ihm einen gewissen Unkostenbetrag und
das Geschäft ist vergessen (keinerlei Abwicklung).
Hab ich doch schon versucht.
Ich frag doch hier nicht, wenn ich nicht vorher mit dem Verkäufer in Kontakt gewesen bin.
Es gibt keinen gewissen Unkostenbeitrag.
Die Sache kostet nicht mehr oder weniger als 17,-€.
Oder mach sonst was.
Was denn?
Mir wäre der Zoff und die Zeit die du inverstieren musst das
ganze Zinnober nicht wert.
Ist es mir auch nicht.
Ich will doch bloß wissen, ob ich die Ware tatsächlich erst bekommen muß, um von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Hauptsächlich wollte ich wissen, ob ich vor meinem
Widerrufsrecht die Ware tatsächlich erst bekommen haben muß.
Also ob der Verkäufer wirklich Recht hat.
das kann ich dir nicht sagen.
am besten du fragst mal im „recht“-brett nach.
Kurz gesagt nein:
Der Vertrag tritt sofort nach Beendigung der Aution in Verzug, du
hast nachweislich den Vertrag vor dem Geldeingang storniert, damit
kann er sich die Gebüren bei eBay zurückordern und hat damit keinen
Schaden,
dein Wiederruf ist damit für dich erfolgreich abgeschlossen
Bei einem Kaufvertrag gemäß §312d Abs. 2 des BGB* beginnt die
Frist frühenstens erst wenn der private Endverbraucher
(§13) die Ware erhalten hat.
§ 312d II BGB regelt „nur“ den Fristbeginn = 2 Wochen nach Erhalt der Ware (im Normalfall). Die Frist ist aber nur der Zeitraum bis wann der Widerruf spätestens erfolgen muss.
Der private Endverbraucher kann natürlich schon VOR Fristbeginn (also nach Bestellung aber noch vor Auslieferung) den Vertrag widerrufen, das steht nämlich in § 355 BGB. Und das steht übrigens auch so in den AGB seriöser Versandhandelsfirmen