Widerrufsrecht vor Sendung der Ware

Hallo zusammen!

Meine Frau hat bei einem (offensichtlichen) Händler (32342 Bew.) Ware im Wert von 9,95€ ersteigert, die sie nun nicht mehr haben möchte.

Als Antwort auf ihre E-Mail, worin sie ihre Absicht erklärt hat, hst sie folgenden Satz bekommen:

„Geht erst nach Erhalt der Ware, Werden nun Ebay und danch unser Inkassobüro einschalten.“

Ist daß tatsächlich so? Ich dachte, daß hat damit nichts zu tun.

Davon hat doch keiner außer dem Paketdienst etwas.
Die Portokosten müßten vermutlich beide Male wir tragen.
Da der Verkäufer wirklich sehr unverschämt zu meiner Frau gewesen ist, möchte ich dieses Geschäft vermeiden.

Schonmal Danke für Eure Hilfe!

Gruß Gerrit

Hallo zusammen!

hi,

Meine Frau hat bei einem (offensichtlichen) Händler (32342
Bew.) Ware im Wert von 9,95€ ersteigert, die sie nun nicht
mehr haben möchte.

Als Antwort auf ihre E-Mail, worin sie ihre Absicht erklärt
hat, hst sie folgenden Satz bekommen:

„Geht erst nach Erhalt der Ware, Werden nun Ebay und danch
unser Inkassobüro einschalten.“

du hast einin rechtsgültigen kaufvertrag mit deinem gebot abgegeben.

der ärger ist die 10,- nicht wert.

bezahl es und setz du es dann wieder bei ebay rein.

michl

Ist daß tatsächlich so? Ich dachte, daß hat damit nichts zu
tun.

Davon hat doch keiner außer dem Paketdienst etwas.
Die Portokosten müßten vermutlich beide Male wir tragen.
Da der Verkäufer wirklich sehr unverschämt zu meiner Frau
gewesen ist, möchte ich dieses Geschäft vermeiden.

Schonmal Danke für Eure Hilfe!

Gruß Gerrit

Hallo Michl!

Hallo zusammen!

hi,

Meine Frau hat bei einem (offensichtlichen) Händler (32342
Bew.) Ware im Wert von 9,95€ ersteigert, die sie nun nicht
mehr haben möchte.

Als Antwort auf ihre E-Mail, worin sie ihre Absicht erklärt
hat, hst sie folgenden Satz bekommen:

„Geht erst nach Erhalt der Ware, Werden nun Ebay und danch
unser Inkassobüro einschalten.“

du hast einin rechtsgültigen kaufvertrag mit deinem gebot
abgegeben.

der ärger ist die 10,- nicht wert.

Daß weiß ich. Mir geht es auch nicht um die 10,-€. E
igentlich sind es sogar 17,- (+Porto).

Hauptsächlich wollte ich wissen, ob ich vor meinem Widerrufsrecht die Ware tatsächlich erst bekommen haben muß. Also ob der Verkäufer wirklich Recht hat.

Hab es etwas unglücklich geschrieben.

Gruß Gerrit

bezahl es und setz du es dann wieder bei ebay rein.

michl

Ist daß tatsächlich so? Ich dachte, daß hat damit nichts zu
tun.

Davon hat doch keiner außer dem Paketdienst etwas.
Die Portokosten müßten vermutlich beide Male wir tragen.
Da der Verkäufer wirklich sehr unverschämt zu meiner Frau
gewesen ist, möchte ich dieses Geschäft vermeiden.

Schonmal Danke für Eure Hilfe!

Gruß Gerrit

Guter Rat!
Hallo Gerrit,
hallo Michl,

ich finde den Rat von Michl hervorragend!

Grüße von
Tinchen

Hi Tinchen!

Hallo Gerrit,
hallo Michl,

ich finde den Rat von Michl hervorragend!

Daß streite ich auch nicht ab.

Aber meine Frage, ob der Verkäufer Recht hat, ist damit leider nicht beantwortet.

Gruß Gerrit

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Aber meine Frage, ob der Verkäufer Recht hat, ist damit leider
nicht beantwortet.

Ist es nicht egal wer „Recht hat“?
Versuch dich mit dem Verkäufer zu verständigen. Was kann er dafür dass deine Frau geboten hat und nun auf einmal die Ware nicht mehr will?
Vielleicht überweist du ihm einen gewissen Unkostenbetrag und das Geschäft ist vergessen (keinerlei Abwicklung).
Oder mach sonst was.

Mir wäre der Zoff und die Zeit die du inverstieren musst das ganze Zinnober nicht wert.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Aber meine Frage, ob der Verkäufer Recht hat, ist damit leider
nicht beantwortet.

Ist es nicht egal wer „Recht hat“?

Gute Einstellung. Hiermit werden Richter, Anwälte und Gerichte überflüssig.
Ich will mich auf nichts berufen, keinen Verklagen oder sonst was.
Ich will nur wissen, wie das Widerrufsrecht angewendet wird.

Versuch dich mit dem Verkäufer zu verständigen.

Hab ich doch schon. Die Antwort steht im ursprünglichen Artikel.

Was kann er
dafür dass deine Frau geboten hat und nun auf einmal die Ware
nicht mehr will?

Darum gehts doch gar nicht.
Ich weiß, daß wir einen gültigen Kaufvertrag haben.

Vielleicht überweist du ihm einen gewissen Unkostenbetrag und
das Geschäft ist vergessen (keinerlei Abwicklung).

Hab ich doch schon versucht.
Ich frag doch hier nicht, wenn ich nicht vorher mit dem Verkäufer in Kontakt gewesen bin.
Es gibt keinen gewissen Unkostenbeitrag.
Die Sache kostet nicht mehr oder weniger als 17,-€.

Oder mach sonst was.

Was denn?

Mir wäre der Zoff und die Zeit die du inverstieren musst das
ganze Zinnober nicht wert.

Ist es mir auch nicht.
Ich will doch bloß wissen, ob ich die Ware tatsächlich erst bekommen muß, um von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Gruß Gerrit

Grüße von
Tinchen

erstaunlich…
was hier für Antworten kamen.

Natürlich kannst du auch vor Lieferung widerrufen. Die Antwort des VK stufe ich als „Heiße Luft“ ein.

hi,

Hauptsächlich wollte ich wissen, ob ich vor meinem
Widerrufsrecht die Ware tatsächlich erst bekommen haben muß.
Also ob der Verkäufer wirklich Recht hat.

das kann ich dir nicht sagen.
am besten du fragst mal im „recht“-brett nach.

michl

was hier für Antworten kamen.

ja … immer wieder hübsch zu lesen *G*

Natürlich kannst du auch vor Lieferung widerrufen.

genau so ist es

Die Antwort
des VK stufe ich als „Heiße Luft“ ein.

oder der Versuch, die Ware doch zu verkaufen, weil der Käufer den Aufwand scheut. Gar nicht mal so doof der Verkäufer.

Jedenfalls ist der Widerruf jederzeit innerhalb der 14 Tage möglich.

Gruß
D. Scholdei

Kurz gesagt nein:
Der Vertrag tritt sofort nach Beendigung der Aution in Verzug, du
hast nachweislich den Vertrag vor dem Geldeingang storniert, damit
kann er sich die Gebüren bei eBay zurückordern und hat damit keinen
Schaden,

dein Wiederruf ist damit für dich erfolgreich abgeschlossen

Hi

Bei einem Kaufvertrag gemäß §312d Abs. 2 des BGB* beginnt die Frist frühenstens erst wenn der private Endverbraucher (§13) die Ware erhalten hat.

*http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Mal abgesehen davon steht das auch in den AGBs selbst seriöser Versandfirmen.

MfG
Lilly

Ja, deine Antwort ist falsch.

Bei einem Kaufvertrag gemäß §312d Abs. 2 des BGB* beginnt die
Frist frühenstens erst wenn der private Endverbraucher
(§13) die Ware erhalten hat.

§ 312d II BGB regelt „nur“ den Fristbeginn = 2 Wochen nach Erhalt der Ware (im Normalfall). Die Frist ist aber nur der Zeitraum bis wann der Widerruf spätestens erfolgen muss.
Der private Endverbraucher kann natürlich schon VOR Fristbeginn (also nach Bestellung aber noch vor Auslieferung) den Vertrag widerrufen, das steht nämlich in § 355 BGB. Und das steht übrigens auch so in den AGB seriöser Versandhandelsfirmen :wink:

Besten Dank…
Vielen Dank an alle, die mir mit fachkundigem Wissen geholfen haben!

Ich warte mal ab, was der Verkäufer noch macht.

Ich bin mir sicher, daß ich zumindest eine Negative Bewertung bekomme.
Aber was solls…

Gruß Gerrit